Handynetz Mindern: App Ermöglicht Anspruch auf Entschädigung

Sie haben einen Handyvertrag mit Highspeed-Versprechen, aber die Realität sieht anders aus? Ab sofort können Sie Ihr Handynetz mindern und einen Anspruch auf Preisminderung oder Sonderkündigung geltend machen. Ein neues Testverfahren per App macht es möglich.

Das Wichtigste in Kürze
- Neue App ermöglicht Tests zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen bei schlechtem Mobilfunknetz.
- 30 Messungen an fünf Tagen sind erforderlich, um erhebliche Abweichungen nachzuweisen.
- Bei Unterschreitung definierter Mindestwerte an drei Tagen greift der Rechtsanspruch.
- Verbraucher müssen die Preisminderung oder Kündigung selbst mit dem Anbieter verhandeln.
Handynetz Mindern: So funktioniert der Test für Ihren Rechtsanspruch
Wer einen Mobilfunkvertrag hat, kennt das Problem: Auf dem Papier klingt alles super, aber die tatsächliche Netzabdeckung lässt zu wünschen übrig. Nun haben Verbraucher die Möglichkeit, mit einer speziellen App die tatsächliche Leistung ihres Netzes zu messen und bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag eine Preisminderung oder sogar eine Sonderkündigung durchzusetzen. Wie Stern berichtet, stellt die Bundesnetzagentur dafür die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ bereit. (Lesen Sie auch: Roboter Halbmarathon: „Blitz“ Läuft Rekordzeit in Peking)
Wie funktioniert die Messung genau?
Mit der App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ können Nutzer die tatsächliche Geschwindigkeit ihres Mobilfunknetzes überprüfen. Die App führt 30 Messungen über einen Zeitraum von fünf Tagen durch. Werden dabei an drei Tagen die Mindestschwellen unterschritten, haben Verbraucher einen Rechtsanspruch.
Welche Schwellenwerte gelten?
Die Schwellenwerte für die Messungen sind abhängig von der Bevölkerungsdichte. In dünn besiedelten Gebieten müssen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent und in dicht besiedelten Gebieten 25 Prozent. (Lesen Sie auch: Bildschirmkonsum Kleinkinder: Gefährdet Er die Entwicklung?)
Führen Sie die Messungen an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten durch, um ein möglichst umfassendes Bild der Netzqualität zu erhalten. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Standort jeder Messung.
Was passiert, wenn die Messungen negativ ausfallen?
Erreichen die Messungen nicht die erforderlichen Schwellenwerte, liegt eine erhebliche Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten Leistung und der tatsächlichen Leistung vor. In diesem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf Minderung des Preises oder eine Sonderkündigung. Die konkreten Folgen müssen Sie allerdings selbst mit Ihrem Anbieter aushandeln. Im Streitfall kann ein Gericht helfen. (Lesen Sie auch: Schießerei Kiew: Mehrere Tote und Verletzte nach…)
Wie geht es nach dem Test weiter?
Nachdem Sie die Messungen durchgeführt und festgestellt haben, dass Ihr Handynetz die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt, sollten Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter wenden. Schildern Sie das Problem und legen Sie die Ergebnisse der Messungen vor. Fordern Sie eine Preisminderung oder eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrags.
Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zum Thema Breitbandmessung und Verbraucherrechte bereit. Dort finden Sie auch ein FAQ mit Antworten auf häufige Fragen. (Lesen Sie auch: WhatsApp Nachrichten Heimlich Lesen: So geht es…)

Muss ich die Preisminderung einklagen?
Eine automatische Preisminderung ist nicht vorgesehen. Sie müssen selbst aktiv werden und mit Ihrem Anbieter verhandeln. Sollte dieser sich weigern, Ihren Forderungen nachzukommen, bleibt Ihnen der Gang vor Gericht. Angesichts des schriftlich verbrieften Minderungsanspruchs haben Sie dort gute Chancen auf Erfolg.
Die neue App und die damit verbundenen Rechte sind ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Verbraucher zu stärken. Wer also mit seinem Handynetz unzufrieden ist, sollte die Möglichkeit nutzen, sein Handynetz mindern zu lassen und seine Ansprüche geltend zu machen.







