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Haus & DIY

Stromausfall in der Wohnung: Was 2026 sofort zu tun ist

Maik Möhring Maik Möhring 23. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit 696 Aufrufe 0

Es passiert meistens ohne Vorwarnung: Der Fernseher geht aus, das WLAN-Lämpchen erlischt, und die Dunstabzugshaube verstummt mitten beim Kochen. Ein Stromausfall in der Wohnung ist unangenehm, in vielen Fällen aber schnell behoben. Vorausgesetzt, man weiß, was zu tun ist und was besser unterlassen werden sollte.

Erst prüfen, ob das Problem im eigenen Sicherungskasten liegt

Der erste Reflex vieler Menschen ist, sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung anzurufen. Das ist aber nur in bestimmten Fällen der richtige Schritt. Zunächst sollte man den Sicherungskasten aufsuchen, der in den meisten Wohnungen im Flur oder in einem Abstellraum sitzt. Dort finden sich Leitungsschutzschalter, umgangssprachlich Sicherungen, und ein FI-Schutzschalter.

Wenn eine einzelne Sicherung ausgelöst hat, also aus der senkrechten Position gekippt ist oder bei neueren Modellen einen roten Streifen zeigt, deutet das auf eine Überlastung des jeweiligen Stromkreises hin. Klassisches Szenario: Mehrere Hochleistungsgeräte laufen gleichzeitig auf einem Stromkreis, zum Beispiel Wasserkocher, Mikrowelle und Toaster an derselben Steckdosenleiste. Die Sicherung fliegt raus. Lösung: Gerät aus der Steckdose ziehen, Schalter wieder hochschieben. Wenn er sofort erneut auslöst, liegt ein Defekt an einem der Geräte vor.

Hat der FI-Schutzschalter ausgelöst, ist das eine andere Situation. Der FI trennt den Stromkreis, wenn er einen Fehlerstrom registriert, also wenn Strom über einen unerwünschten Pfad fließt, zum Beispiel durch einen beschädigten Kabelmantel oder durch Feuchtigkeit in einer Steckdose. Hier sollte man alle Geräte vom Netz nehmen, den FI wieder einschalten und dann die Geräte einzeln zustecken, um das defekte zu identifizieren.

Wenn der gesamte Stromkreis betroffen ist

Ist die gesamte Wohnung ohne Strom und alle Sicherungen sind in Ordnung, lohnt ein Blick auf den Treppenhaus-Zählerkasten. Dort kann der Hauptschalter für die Wohneinheit ausgelöst sein, was manchmal bei kurzen Spannungsspitzen vorkommt. Das darf in der Regel auch der Mieter selbst zurücksetzen, sofern kein physischer Defekt erkennbar ist.

Liegt der Ausfall am gesamten Haus oder sogar am Straßennetz, ist der lokale Netzbetreiber zuständig. Die meisten Stadtwerke und Regionalversorger betreiben eine 24-Stunden-Störungshotline. Deren Nummer findet sich auf der Jahresstromrechnung oder auf der Website des Anbieters. Wer in Deutschland wohnt, kann die Störungsnummer über den Netzatlas der Bundesnetzagentur recherchieren.

Elektrofachkraft anfordern: Wann es keine Zeit zu verlieren gibt

Es gibt Situationen, in denen selbst handeln keine Option ist. Dazu zählen Anzeichen von Schmorbrand, also ein Geruch nach verbranntem Kunststoff oder Verfärbungen an Steckdosen und Schaltern. Auch wenn Wasser in der Nähe von Elektroleitungen ausgetreten ist, etwa nach einem Rohrbruch, oder wenn Funken sichtbar waren, muss sofort ein Fachbetrieb ran. In solchen Fällen ist auch die Feuerwehr unter 112 erreichbar und bei akuter Brandgefahr der richtige Ansprechpartner.

Wer in Wien oder Umgebung wohnt und schnelle Hilfe außerhalb der regulären Geschäftszeiten braucht, kann einen Elektriker Notdienst Wien kontaktieren, der für Einsätze rund um die Uhr ausgelegt ist. Solche Notdienste übernehmen die Fehlersuche, tauschen defekte Sicherungen oder beschädigte Leitungsabschnitte aus und stellen die Betriebssicherheit wieder her.

Mieter oder Eigentümer: Wer trägt die Kosten?

Diese Frage sorgt regelmäßig für Konflikte. Die Antwort hängt davon ab, wo der Defekt sitzt und wer ihn verursacht hat.

  • Defekt durch Mietergeräte: Hat ein vom Mieter betriebenes Gerät eine Sicherung zerstört oder einen Schaden an der Wohnungsinstallation verursacht, trägt der Mieter die Kosten für die Instandsetzung.
  • Defekt an der Gebäudeinstallation: Liegt das Problem in der Elektroinstallation des Hauses, also in Leitungen oder im Zählerkasten, die zum Gemeinschaftseigentum oder zur vermieterseitigen Ausstattung gehören, ist der Vermieter zuständig.
  • Schäden durch Spannungsspitzen: Entstehen durch einen kurzen Überspannungsimpuls Schäden an Elektrogeräten des Mieters, können Ansprüche gegen den Netzbetreiber geprüft werden. Dafür ist eine Dokumentation der betroffenen Geräte und ein zeitlicher Nachweis des Ereignisses nötig.

Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft sollten beachten, dass die Zuständigkeit für Gemeinschaftsleitungen bei der WEG-Verwaltung liegt. Für Leitungen innerhalb der eigenen Wohneinheit ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.

Vorsorge: Was jeder Haushalt bereithalten sollte

Ein Stromausfall, der länger als ein paar Stunden andauert, kann schnell zu einem praktischen Problem werden. In deutschen Haushalten sterben pro Jahr Lebensmittel im Wert von durchschnittlich 250 bis 300 Euro durch fehlerhafte Lagerung. Ein Tiefkühlschrank hält bei geschlossener Tür die Temperatur rund acht bis zwölf Stunden. Danach beginnt das Auftauen.

Eine sinnvolle Grundausstattung für den Stromausfall-Fall umfasst:

  • Eine Taschenlampe mit frischen Batterien oder ein handkurbelbetriebenes Modell
  • Powerbanks mit ausreichend Kapazität für Smartphone und Notfallkommunikation
  • Ein batteriebetriebenes Radio, um Informationen von Rundfunksendern zu empfangen
  • Kerzen und Feuerzeug, aber stets mit Brandschutz im Blick
  • Eine Notfallnummernliste in Papierform, da Smartphones nicht dauerhaft nutzbar sind

Wer eine elektrisch betriebene Heizung ohne Backup-Lösung hat, sollte zusätzlich warme Decken und wetterfeste Kleidung griffbereit haben. Besonders in Altbauten mit Nachtspeicherheizungen wird der Komfortverlust bei einem mehrstündigen Ausfall im Winter schnell spürbar.

Elektroinstallation regelmäßig prüfen lassen

Viele Stromausfälle in Privatwohnungen wären vermeidbar. Elektrische Installationen, die älter als 25 Jahre sind, entsprechen in vielen Fällen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Fehlende FI-Schutzschalter, veraltete Leitungsquerschnitte oder einfach überlastete Stromkreise durch die gestiegene Gerätedichte in Haushalten sind häufige Ursachen für Ausfälle und im schlimmsten Fall für Brände.

Eigentümer sollten eine Elektrofachkraft alle zehn bis fünfzehn Jahre mit einer Sichtprüfung und Messung der Anlage beauftragen. Für Mietwohnungen gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, eine sichere elektrische Anlage bereitzustellen. Wer als Mieter Mängel wie flackerndes Licht, heiße Steckdosen oder häufig auslösende Sicherungen bemerkt, sollte das schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine Frist zur Behebung setzen.

Ein Stromausfall ist selten ein reines Ärgernis. Er ist oft ein Signal, das auf einen echten Mangel hinweist. Wer es richtig angeht, behebt nicht nur das akute Problem, sondern verhindert das nächste.