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Abschaffung Eigenmietwert: Was Schweizer Eigentümer jetzt

Hannes Nagel Hannes Nagel 13. März 2026 4 Min. Lesezeit 240 Aufrufe 0

Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz rückt näher und betrifft zahlreiche Wohneigentümer. Während die Abschaffung selbst eine Entlastung verspricht, da selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuert werden muss, gibt es wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Steuerabzüge für Sanierungen und Unterhaltsarbeiten.

Symbolbild zum Thema Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)

Hintergrund der Abschaffung des Eigenmietwerts

Der Eigenmietwert ist ein in der Schweiz einzigartiges System, bei dem Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern müssen. Dieses System wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, da es eine Ungleichbehandlung gegenüber Mietern darstellt, die keine solche Steuerlast tragen. Nach jahrelangen Diskussionen hat die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Ein Überblick über die Schweizer Regierungspolitik bietet detaillierte Informationen zu diesem Thema. (Lesen Sie auch: FC Bayern München Fußball: Rekordmeister, Kader &…)

Die Abschaffung soll voraussichtlich ab 2028 in Kraft treten. Damit verbunden ist jedoch auch der Wegfall der Möglichkeit, bestimmte Kosten von den Steuern abzuziehen.

Aktuelle Entwicklung und Details

Mit der voraussichtlichen Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2028 entfällt auf Bundesebene die Möglichkeit, Kosten für Unterhaltsarbeiten, Sanierungen oder Schuldzinsen von den Steuern abzuziehen. Dies betrifft insbesondere Hausbesitzer, die in den kommenden Jahren Sanierungen oder Renovationen planen. Laut einem Artikel im St. Galler Tagblatt lohnt es sich, geplante Projekte nicht weiter aufzuschieben, da die gleichen Arbeiten nach der Systemumstellung unter dem Strich mehr kosten würden. (Lesen Sie auch: Ski Alpin Weltcup Courchevel: Kriechmayr beendet)

Die Höhe der Sanierungskosten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Je höher die Kosten, desto stärker wirken sie sich steuerlich aus. So können beispielsweise eine neue Küche, ein neues Bad oder neue Wand- und Bodenbeläge schnell fünfstellige Beträge verursachen und somit zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, wenn sie noch vor der Abschaffung des Eigenmietwerts realisiert werden.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Eigentümer sollten ihre individuellen Situationen genau prüfen und gegebenenfalls Sanierungen vorziehen, um noch von den Steuerabzügen profitieren zu können. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den kantonalen Regelungen auseinanderzusetzen, da diese weiterhin bestehen bleiben und möglicherweise zusätzliche Anreize bieten. Die SABAG beispielsweise empfiehlt, frühzeitig zu planen, um vor dem Systemwechsel sinnvoll zu handeln und Kosten zu sparen, wie die NZZ berichtet. (Lesen Sie auch: Küchenschlacht Heute im ZDF: Speichersdorfer Kandidat)

Zudem sollten Eigentümer die Entwicklungen auf Bundesebene genau verfolgen, um über die genauen Rahmenbedingungen der Abschaffung des Eigenmietwerts informiert zu sein. Es ist auch ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer anderen Fachperson beraten zu lassen, um die individuellen Auswirkungen der Abschaffung zu verstehen und die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.

Abschaffung Eigenmietwert: Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird voraussichtlich zu einer Vereinfachung des Steuersystems führen und die Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern reduzieren. Gleichzeitig müssen sich Eigentümer auf den Wegfall von Steuerabzügen einstellen und ihre Finanzplanung entsprechend anpassen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts zu minimieren. Uri hat bereits Eckwerte für die Abschaffung festgelegt, wie SWI swissinfo.ch meldet. (Lesen Sie auch: NRW: Verdi legt mit Warnstreiks Nahverkehr lahm)

Detailansicht: Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)

Mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Wohneigentum steigen könnte, da die Steuerbelastung für Eigentümer sinkt. Dies könnte zu höheren Immobilienpreisen führen, insbesondere in attraktiven Lagen. Gleichzeitig könnten aber auch die Mieten steigen, da Vermieter die wegfallenden Steuervorteile möglicherweise auf die Mieter umlegen.

Tabelle: Vor- und Nachteile der Abschaffung des Eigenmietwerts

Vorteile Nachteile
Vereinfachung des Steuersystems Wegfall von Steuerabzügen für Sanierungen und Unterhaltsarbeiten
Reduzierung der Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern Mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt (steigende Preise/Mieten)
Entlastung der Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien Anpassung der Finanzplanung erforderlich
Illustration zu Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)