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Lufthansa Streik: Flugbegleiter legen am Freitag die Arbeit

Marketing Marketing 8. April 2026 4 Min. Lesezeit 92 Aufrufe 0

Ein Lufthansa Streik steht bevor: Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat die Beschäftigten der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaft Cityline für Freitag, den 10. April 2026, zu einem eintägigen Streik aufgerufen. Zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen drohen, insbesondere an den Drehkreuzen Frankfurt und München.

Symbolbild zum Thema Lufthansa Streik
Symbolbild: Lufthansa Streik (Bild: Picsum)

Hintergrund des Lufthansa Streiks

Der aktuelle Streikaufruf ist das Ergebnis gescheiterter Tarifverhandlungen zwischen der UFO und der Lufthansa. Bereits Ende März 2026 hatten die Mitglieder der Gewerkschaft in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für Streiks votiert. Die UFO fordert höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen für das Kabinenpersonal. Die Lufthansa hingegen argumentiert, dass die Forderungen der Gewerkschaft nicht tragbar seien. (Lesen Sie auch: Anastassija Potapowa: Stolze Heimpremiere)

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ist eine deutsche Gewerkschaft, die die Interessen des Kabinenpersonals verschiedener Fluggesellschaften vertritt. Sie wurde 1992 gegründet und hat ihren Sitz in Mörfelden-Walldorf. Die UFO ist bekannt für ihre streikbereite Haltung und hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Arbeitskämpfen bei verschiedenen Airlines aufgerufen. Mehr Informationen zur Arbeit der Gewerkschaft finden sich auf der offiziellen Webseite der UFO.

Aktuelle Entwicklung: Details zum Streik am Freitag

Der Streik soll am Freitag, den 10. April 2026, um 00:01 Uhr beginnen und um 22:00 Uhr enden. Betroffen sind alle Abflüge der Lufthansa von den Flughäfen Frankfurt und München, den beiden größten Drehkreuzen der Airline. Zusätzlich werden auch die Abflüge der Lufthansa Cityline von den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover bestreikt, wie die Tagesschau berichtet. (Lesen Sie auch: Marco Girnth bei "Wer weiß denn sowas?":…)

Die UFO hatte die Osterfeiertage bewusst von Streikmaßnahmen ausgenommen, um die Auswirkungen für Reisende so gering wie möglich zu halten. „Dass es nun dennoch zu Beeinträchtigungen bei der Rückkehr aus den Ferien kommen kann, ist uns sehr bewusst und wir bedauern das ausdrücklich“, erklärte der Ufo-Vorsitzende Joachim Vázquez Bürger laut Spiegel Online.

Mögliche Auswirkungen des Streiks

Durch den Streik drohen zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen. Besonders betroffen sind Passagiere, die von oder über Frankfurt und München fliegen wollen. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt über den aktuellen Status des Fluges zu informieren und gegebenenfalls alternative Reisemöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Die Lufthansa hat angekündigt, einen Notfallflugplan aufzustellen, um die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es dennoch zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird. (Lesen Sie auch: E10-Preise steigen: SPD kritisiert Reiches Untätigkeit)

Lufthansa Streik: Was bedeutet das für Reisende? Ein Ausblick

Der Lufthansa Streik am Freitag wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Reisende müssen mit Flugausfällen, Verspätungen und Umbuchungen rechnen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls alternative Reisemöglichkeiten zu prüfen. Ob es zu einer kurzfristigen Einigung zwischen der UFO und der Lufthansa kommt, ist derzeit ungewiss. Sollten die Tarifverhandlungen weiterhin scheitern, sind weitere Streiks in der Zukunft nicht auszuschließen. Die Europäische Union bietet auf ihrer offiziellen Webseite Informationen zu Fluggastrechten.

Flugausfälle und Entschädigung: Ihre Rechte als Passagier

Im Falle eines Flugausfalls oder einer Verspätung aufgrund des Streiks haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Demnach haben Passagiere bei Flugausfällen Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. (Lesen Sie auch: Cheryl Ladd: "Drei Engel für Charlie"-Stars feiern…)

Detailansicht: Lufthansa Streik
Symbolbild: Lufthansa Streik (Bild: Picsum)

Häufig gestellte Fragen zu lufthansa streik

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

Illustration zu Lufthansa Streik
Symbolbild: Lufthansa Streik (Bild: Picsum)