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  • Tötungsdelikt Eckernförde: 22-Jähriger nach Tod Festgenommen

    Tötungsdelikt Eckernförde: 22-Jähriger nach Tod Festgenommen



    Tötungsdelikt Eckernförde: Verdächtiger nach Tod eines 15-Jährigen festgenommen

    Tötungsdelikt Eckernförde: 22-Jähriger nach Tod von Teenager verhaftet

    Nach dem gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen in Eckernförde hat die Polizei einen 22-jährigen Mann aus Bremen festgenommen. Gegen den Mann wurde ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf ein Tötungsdelikt erlassen, nachdem die Ermittlungen einen entsprechenden Verdacht erhärtet hatten.

    Symbolbild zum Thema Tötungsdelikt Eckernförde
    Symbolbild: Tötungsdelikt Eckernförde (Bild: Picsum)
    Steckbrief: Nicht öffentlich bekannt
    Vollständiger Name Nicht öffentlich bekannt
    Geburtsdatum Nicht öffentlich bekannt
    Geburtsort Bremen, Deutschland
    Alter 22 Jahre
    Beruf Nicht öffentlich bekannt
    Bekannt durch Festnahme im Fall des Tötungsdelikts Eckernförde
    Aktuelle Projekte Nicht öffentlich bekannt
    Wohnort Bremen (oder ‚Nicht öffentlich bekannt‘)
    Partner/Beziehung Nicht öffentlich bekannt
    Kinder Nicht öffentlich bekannt
    Social Media Nicht öffentlich bekannt

    Ermittlungen im Fall Tötungsdelikt Eckernförde führten zur Festnahme

    Die Polizei hatte zunächst einen 23-jährigen Mann aus Bremen inhaftiert, ihn aber nach Überprüfung seines Alibis wieder freigelassen. Wie Stern berichtet, führten die Ermittlungen parallel zu einem Tatverdacht gegen den 22-Jährigen, der sich am Dienstag in Bremen der Polizei stellte. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in ein Gefängnis gebracht.

    Kurzprofil

    • 22-jähriger Mann aus Bremen festgenommen
    • Haftbefehl wegen Tötungsdelikt
    • Stellte sich der Polizei in Bremen
    • 15-Jähriger starb nach Streit in Eckernförde

    Was führte zu dem Tötungsdelikt in Eckernförde?

    Der 15-Jährige starb Mitte März nach einer Auseinandersetzung vor einem Supermarkt in Eckernförde. Zeugen beobachteten, wie es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen kam. Anschließend soll ein Auto davongefahren sein. Die Hintergründe des Streits sind noch unklar und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (Lesen Sie auch: 152 Castor-Behälter: Serie von Atommüll-Transporten quer durch…)

    Die Rolle der Staatsanwaltschaft Kiel

    Die Staatsanwaltschaft Kiel hat in Zusammenarbeit mit der Polizei die Ermittlungen aufgenommen und den Haftbefehl gegen den 22-Jährigen erwirkt. Die intensiven Fahndungsmaßnahmen führten schließlich dazu, dass sich der Verdächtige stellte. Die Staatsanwaltschaft Kiel ist nun mit der weiteren Aufklärung des Falles betraut.

    📌 Hintergrund

    Eckernförde ist eine Stadt in Schleswig-Holstein an der Ostsee. Der Vorfall ereignete sich Mitte März vor einem Supermarkt.

    Wie geht es nun weiter im Fall Tötungsdelikt Eckernförde?

    Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft dauern an. Es gilt, die genauen Umstände des Tötungsdelikts aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Polizei wird weitere Zeugen befragen und Spuren auswerten, um ein vollständiges Bild des Geschehens zu erhalten. (Lesen Sie auch: Buckelwal Timmendorfer Strand: Dramatische Rettung geht Weiter)

    Vorname Nachname privat: Was ist aktuell über [sie/ihn] bekannt?

    Da es sich um einen Beschuldigten handelt, der noch nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist, sind keine Informationen über sein Privatleben verfügbar. Es bleibt abzuwarten, ob im Laufe des Prozesses weitere Details bekannt werden.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie alt war der Jugendliche, der in Eckernförde ums Leben kam?

    Der Jugendliche war 15 Jahre alt.

    Detailansicht: Tötungsdelikt Eckernförde
    Symbolbild: Tötungsdelikt Eckernförde (Bild: Picsum)

    Hat der Beschuldigte einen Partner oder ist er verheiratet?

    Informationen zum Beziehungsstatus des Beschuldigten sind nicht öffentlich bekannt. (Lesen Sie auch: Timmendorfer Strand Wal: Dramatische Rettung Gescheitert)

    Gibt es weitere Verdächtige im Fall des Tötungsdelikts in Eckernförde?

    Zunächst wurde ein anderer Mann inhaftiert, aber aufgrund eines Alibis wieder freigelassen. Derzeit konzentrieren sich die Ermittlungen auf den 22-jährigen Festgenommenen.

    Wo ereignete sich das Tötungsdelikt in Eckernförde?

    Die Auseinandersetzung, die zum Tod des Jugendlichen führte, ereignete sich vor einem Supermarkt in Eckernförde.

  • Hamburg: 15-Jähriger stürzt von Balkon in den Tod – Haftstrafen für sieben Angreifer

    Hamburg: 15-Jähriger stürzt von Balkon in den Tod – Haftstrafen für sieben Angreifer

    Während eines Überfalls in Hamburg versuchte ein 15-Jähriger, über den Balkon zu flüchten. Dabei stürzte er in den Tod. Zehn junge Männer standen als Angeklagte vor Gericht.

    Elf Monate nach dem tödlichen Sturz eines 15-Jährigen aus einem Hochhaus hat das Landgericht Hamburg zehn Angeklagte schuldig gesprochen. Sieben von ihnen wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach Feststellung der Jugendkammer überfielen die zehn Angeklagten und ein weiterer Mittäter in der Nacht zum 14. April vergangenen Jahres die Wohnung eines Bekannten im Stadtteil Wilstorf. Acht Männer stürmten die Wohnung im achten Stock, während die drei anderen Angeklagten vor dem Haus Schmiere standen. Ein 15-jähriger Bewohner versuchte dabei, über den Balkon zu flüchten und verlor den Halt.

    Die insgesamt vier Anwesenden in der Wohnung hatten den Angriff nach vorhergehenden Drohungen gefürchtet. „Ich schwöre bei Gott, ich werde den Speer in sein Herz stechen“, drohte einer der Angreifer über eine Textnachricht. Vorausgegangen waren mehrere gewaltsame Auseinandersetzungen an der Reeperbahn, am Jungfernstieg und schließlich vor dem Phoenixcenter. Den Streit vor dem Harburger Einkaufszentrum hatte die Polizei beendet.

    Balkonsturz als „Szene wie aus einem Horrorfilm“

    Als sich der Wohnungsinhaber weigerte, die Tür gegen 1.00 Uhr nachts zu öffnen, gingen die Angreifer mit Gewalt vor. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Schönfelder beschrieb das Geschehen als „Szene wie aus einem Horrorfilm“. Einer der Angeklagten trat die Wohnungstür ein, ein anderer zerschlug mit einer Machete die gläserne Wohnzimmertür. Die bedrohten jungen Männer – nach damaligen Polizeiangaben drei im Alter zwischen 17 und 21 Jahren sowie der 15-Jährige – flüchteten in Todesangst auf den Balkon.

    Einer von ihnen kletterte auf einen versetzten Balkon ein Stockwerk tiefer, wobei er sich nach Angaben der Richterin am Blitzableiter festhielt. Der 15-Jährige stieg über die Brüstung in der Mitte des Balkons, verlor jedoch den Halt und stürzte in den Tod. Die Angreifer schlugen dem Wohnungsinhaber mit der Faust ins Gesicht und bedrohten seinen Begleiter mit einem Klappmesser. Erst als der Wohnungsinhaber rief: „Einer ist gestürzt, es sind Leute gestorben!“, ließen die Angeklagten von ihm ab und flüchteten aus der Wohnung. Ein damals 17-Jähriger, den die Richterin als Rädelsführer bezeichnete, griff sich noch eine Tasche und ein Handy.

    Polizei hörte alles mit an

    Minuten vor dem Überfall hatten die Überfallenen mit genau diesem Telefon die Polizei alarmiert. Bei der Flucht auf den Balkon hatte der Anrufer das Handy auf ein Sofa gelegt, ohne aufzulegen. Darum wurde das gut drei Minuten lange Tatgeschehen von der Polizei aufgezeichnet, wie Schönfelder erklärte. Als der 17-Jährige das Telefon an sich nahm, bemerkte er, dass die Polizei in der Leitung war. Daraufhin habe er sich unter einem falschen Namen gemeldet und gesagt, er sei betrunken und habe die Polizei versehentlich angerufen. Dann legte er auf.

    Die Angeklagten und die ihre Opfer kannten sich oder waren sogar befreundet. Der 15-jährige Jugendliche habe zwei Tage vor der Tat zusammen mit dem Rädelsführer einen jungen Mann entführt, der bei einer gemeinsamen Geldwäschetransaktion seine EC-Karte hatte sperren lassen. Zusammen hätten sie ihr Opfer einen Tag lang in der Wohnung in Wilstorf gefangen gehalten und gefoltert. „Der Tote war kein Unschuldslamm“, sagte Schönfelder über den nur einen Tag später vom Balkon gestürzten Jugendlichen. 

    Haft und Antigewalttraining

    Das Gericht sprach sieben Angeklagte wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, drei weitere wegen Beihilfe. Der Rädelsführer, inzwischen 18 Jahre alt, erhielt eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft. Mit sechs Jahren die höchste Strafe bekam ein 25-Jähriger, der wegen seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Ein weiterer 18-Jähriger, der ein umfassendes Geständnis ablegte, erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. 

    Zwei junge Männer erhielten Schuldsprüche wegen Beihilfe und stehen bei Strafandrohung eines Jugendarrests für anderthalb Jahre unter Bewährung. Ein zehnter Angeklagter muss wegen Beihilfe ein Antigewalttraining absolvieren. Ein mutmaßlicher Mittäter floh nach Angaben der Richterin nach Syrien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Quelle: Stern