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  • Elterngeld in Deutschland: Aktuelle Regelungen und Anspruch im Mai 2026

    Elterngeld in Deutschland: Aktuelle Regelungen und Anspruch im Mai 2026

    Das Elterngeld ist eine zentrale Säule der Familienförderung in Deutschland und ermöglicht es Müttern und Vätern, nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Im Mai 2026 sind die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) weiterhin maßgeblich und erfahren durch jüngste Anpassungen eine besondere Relevanz für viele Familien. Diese finanzielle Unterstützung soll den Einkommenswegfall abfedern und Eltern mehr Zeit für die Betreuung ihres Nachwuchses geben.

    Lesezeit: ca. 10 Minuten

    Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kindes reduzieren oder unterbrechen. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich, abhängig vom vorherigen Einkommen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zweck: Das Elterngeld sichert die finanzielle Lebensgrundlage von Familien, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um das Kind zu betreuen.
    • Varianten: Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, die flexibel miteinander kombiniert werden können.
    • Höhe: Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 Euro (Mindestbetrag) und 1.800 Euro (Höchstbetrag) pro Monat, basierend auf dem Nettoeinkommen vor der Geburt.
    • Einkommensgrenze 2026: Für Geburten ab dem 1. April 2025 (und somit auch für 2026) liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende.
    • Gleichzeitiger Bezug: Seit dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld für beide Elternteile in der Regel auf maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes begrenzt.
    • Antragstellung: Der Antrag muss nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden, rückwirkend maximal für drei Lebensmonate.
    • Statistik: Im Jahr 2025 erhielten rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland Elterngeld, wobei der Anteil des ElterngeldPlus auf einem Höchststand von 40,3 % lag.

    Was ist Elterngeld und warum ist es wichtig?

    Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern finanziell unterstützt, die nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich der Betreuung und Erziehung des Kindes zu widmen. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verankert und dient dazu, den Einkommenswegfall auszugleichen, der durch die berufliche Auszeit entsteht. Dadurch soll die finanzielle Lebensgrundlage der Familie gesichert und Eltern die Möglichkeit gegeben werden, Familie und Beruf partnerschaftlicher zu gestalten.

    Es ist wichtig zu verstehen, dass Elterngeld und Elternzeit nicht dasselbe sind. Die Elternzeit ist das arbeitsrechtliche Recht auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber, während das Elterngeld die staatliche finanzielle Unterstützung während dieser Zeit darstellt. Beide Konzepte sind jedoch eng miteinander verbunden und ermöglichen es Eltern, in den ersten Lebensjahren ihres Kindes präsent zu sein.

    Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld

    Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im BEEG klar definiert und sollen sicherstellen, dass die Leistung den Familien zugutekommt, die sie benötigen. Im Kern müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    • Das Kind muss selbst betreut und erzogen werden.
    • Das Kind muss im Haushalt der antragstellenden Person leben.
    • Die antragstellende Person darf während des Elterngeldbezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten (für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden).
    • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein.

    Darüber hinaus gibt es spezifische Regelungen für ausländische Eltern sowie für Sonderfälle wie Adoptivkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder. Für Pflegekinder gibt es beispielsweise andere Leistungen vom Jugendamt, kein Elterngeld.

    Die drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

    Das Elterngeldsystem in Deutschland bietet Eltern drei verschiedene Varianten, die je nach individueller Lebenssituation und beruflichen Plänen flexibel miteinander kombiniert werden können. Diese Flexibilität soll eine optimale Anpassung an die Bedürfnisse der Familie ermöglichen.

    Basiselterngeld

    Das Basiselterngeld ist die ursprüngliche Form des Elterngeldes und gleicht einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens aus. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das vor der Geburt erzielt wurde. Für Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro kann die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent steigen. Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes liegt bei 300 Euro pro Monat, selbst wenn vor der Geburt kein Einkommen vorhanden war oder nach der Geburt weiter in gleicher Teilzeit gearbeitet wird. Der Höchstbetrag ist auf 1.800 Euro pro Monat begrenzt.

    Eltern können das Basiselterngeld für bis zu 12 Monate beziehen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil für zwei Monate ein geringeres Einkommen hat, können sie gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen (sogenannte Partnermonate). Ein Elternteil kann dabei maximal 12 Monate Basiselterngeld beziehen.

    ElterngeldPlus

    Das ElterngeldPlus ist besonders attraktiv für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld, dafür ist der monatliche Betrag maximal halb so hoch. Das bedeutet, ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Der Mindestbetrag des ElterngeldPlus liegt bei 150 Euro und der Höchstbetrag bei 900 Euro pro Monat. Die maximale Bezugsdauer für ElterngeldPlus beträgt 32 Monate.

    Das ElterngeldPlus berechnet sich ebenfalls aus dem wegfallenden Einkommen, berücksichtigt aber das Teilzeiteinkommen während des Bezugs. Wenn nach der Geburt kein Einkommen erzielt wird, ist das monatliche ElterngeldPlus genau halb so hoch wie das Basiselterngeld.

    Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Wenn beide Elternteile für zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende, die den gesamten Partnerschaftsbonus beanspruchen können.

    Höhe und Berechnung des Elterngeldes

    Die genaue Höhe des Elterngeldes ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen vor der Geburt des Kindes. Für die Berechnung wird das sogenannte „Elterngeldnetto“ herangezogen, welches sich vom Nettoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung unterscheiden kann. Es wird das Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes (bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist) betrachtet und dann standardisierte Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen vorgenommen.

    Wichtige Parameter für die Berechnung sind:

    • Relevanter Bemessungszeitraum: In der Regel die 12 Kalendermonate vor der Geburt.
    • Ersatzrate: 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Für Geringverdiener kann diese Rate auf bis zu 100 Prozent steigen.
    • Mindest- und Höchstbeträge: Wie bereits erwähnt, 300 Euro bis 1.800 Euro für Basiselterngeld und 150 Euro bis 900 Euro für ElterngeldPlus.

    Bestimmte Einkommensbestandteile wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Provisionen werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es die Höhe des Steuersatzes für das übrige Einkommen beeinflussen kann.

    Einkommensgrenzen und aktuelle Änderungen 2026

    Eine der bedeutendsten Änderungen der letzten Jahre betrifft die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2025 und somit auch für das gesamte Jahr 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (zvE).

    Diese Grenze gilt gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende. Wer diese Grenze überschreitet, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Es ist wichtig zu beachten, dass das zu versteuernde Einkommen nicht dem Bruttoeinkommen entspricht, sondern vom Finanzamt ermittelt wird und im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen können das zvE senken.

    Die Absenkung der Einkommensgrenze ist Teil eines Sparprogramms der Bundesregierung und hat zu Einsparungen im Bundeshaushalt geführt, unter anderem 250 Millionen Euro in 2026. Auch wenn der Elterngeldanspruch entfällt, bleiben andere Leistungen wie Kindergeld und steuerliche Vorteile durch Kinderfreibeträge erhalten.

    Weitere geplante Reformen des Elterngeldes, die eine Vereinfachung, mehr Partnerschaftlichkeit und eine finanzielle Stärkung von Eltern und Alleinerziehenden zum Ziel haben, sind für Sommer 2026 zur Ressortabstimmung und für den Kabinettsbeschluss vorgesehen, mit parlamentarischen Verhandlungen im Herbst 2026. Bis dahin bleiben die aktuellen Regelungen für 2026 stabil.

    Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld

    Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld in der Regel nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Dies bedeutet, dass Eltern ihre Bezugsmonate bewusster planen müssen, wenn sie beide Basiselterngeld erhalten möchten.

    Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, die insbesondere Familien mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigen. Dazu gehören Eltern von Frühchen (die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden), Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Kindern mit Behinderung. Diese Familien können weiterhin länger Basiselterngeld gleichzeitig beziehen.

    Sollten Eltern einen längeren gemeinsamen Bezug wünschen, können sie auf das ElterngeldPlus ausweichen, da hier weiterhin mehr als ein Parallelmonat möglich ist.

    Elterngeld für Selbstständige: Besonderheiten und Planung

    Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gelten beim Elterngeld besondere Regeln, die sich von denen für Angestellte unterscheiden. Während bei Angestellten das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage dient, wird das Elterngeld für Selbstständige auf Basis des steuerlichen Gewinns des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt berechnet.

    Maßgeblich ist der im Einkommensteuerbescheid festgestellte Gewinn. Dies hat zur Folge, dass ein steuerlich gutes Jahr vor der Geburt das Elterngeld erhöhen kann, während ein schlechtes Jahr es mindert, unabhängig vom aktuellen Einkommen. Betriebsausgaben und steuerliche Gestaltungen können sich direkt auf die Höhe des Elterngeldes auswirken.

    Eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls Beratung durch einen Steuerberater sind für Selbstständige daher besonders wichtig, um das Elterngeld zu optimieren. Es ist ratsam, den Steuerbescheid frühzeitig zu beschaffen und die Auswirkungen auf das Elterngeld zu prüfen. Während des Elterngeldbezugs dürfen Selbstständige ebenfalls bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Antragstellung und benötigte Unterlagen

    Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, da die Geburtsurkunde des Kindes benötigt wird. Es wird dringend empfohlen, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes einzureichen, da Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.

    Die zuständige Stelle für die Antragstellung ist die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes. Die genaue Zuständigkeit und die erforderlichen Formulare können je nach Bundesland variieren, da die Bundesländer die Durchführung des Elterngeldes eigenständig organisieren. Viele Bundesländer bieten mittlerweile auch Online-Antragsmöglichkeiten an, die den Prozess erleichtern können.

    Typischerweise benötigte Unterlagen umfassen:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt für Angestellte, Einkommensteuerbescheid für Selbstständige)
    • Arbeitsvertrag oder Nachweis über selbstständige Tätigkeit
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über Einkommen und Arbeitszeiten (falls Teilzeit während des Bezugs)
    • Nachweis über Mutterschutzleistungen (falls zutreffend)
    • Ggf. weitere Unterlagen je nach individueller Situation (z.B. bei Adoption).

    Eine vollständige und fristgerechte Einreichung aller Unterlagen ist entscheidend, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Informationen und Beratung bieten die Elterngeldstellen vor Ort sowie das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

    Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen interessante Trends beim Bezug von Elterngeld in Deutschland. Im Jahr 2025 erhielten rund 1,61 Millionen Frauen und Männer Elterngeld, was einen Rückgang von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2024 darstellt. Dies ist der vierte Rückgang in Folge und spiegelt unter anderem die sinkenden Geburtenzahlen wider.

    Trotz des Gesamtrückgangs gewinnt das ElterngeldPlus weiterhin an Bedeutung. Im Jahr 2025 entschieden sich 40,3 Prozent aller Elterngeldbeziehenden für diese Variante, ein Höchststand. Dies deutet darauf hin, dass immer mehr Eltern die Möglichkeit nutzen, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit zu arbeiten und den Bezugszeitraum zu verlängern. Dies könnte auch im Zusammenhang mit Entwicklungen wie dem Ausbau von Ganztagsschulen stehen, die Familien eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung ermöglichen. Weitere Informationen zur Ganztagsschule Statistik zeigen, wie sich die Betreuungssituation für Kinder entwickelt.

    Der Anteil der Väter am Elterngeldbezug lag 2025 bei 25,9 Prozent und damit nahezu unverändert im Vergleich zu den Vorjahren. Frauen beziehen mit durchschnittlich 14,9 Monaten weiterhin deutlich länger Elterngeld als Männer mit durchschnittlich 3,8 Monaten im Jahr 2025. Dennoch zeigt sich über die Jahre hinweg ein Trend zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung, insbesondere durch die Nutzung des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus, die Anreize für beide Elternteile schaffen, im Beruf zu bleiben.

    Elterngeld-Beziehende in Deutschland (2025)
    Kategorie Anzahl (ca.) Veränderung zu 2024
    Gesamt 1,61 Millionen -3,7 %
    Frauen 1,19 Millionen -3,8 %
    Männer 417.000 -3,4 %
    Anteil ElterngeldPlus 40,3 % Höchststand

    Fazit: Elterngeld als unverzichtbare Familienleistung

    Das Elterngeld bleibt auch im Mai 2026 eine essenzielle finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Die jüngsten Anpassungen der Einkommensgrenzen und des gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld erfordern eine genaue Planung durch werdende Eltern. Die verschiedenen Varianten – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – bieten jedoch weiterhin flexible Möglichkeiten, die Elternzeit individuell zu gestalten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Eine frühzeitige Information über die aktuellen Regelungen und eine sorgfältige Antragstellung bei der zuständigen Elterngeldstelle sind entscheidend, um die staatliche Unterstützung optimal nutzen zu können. Politische Diskussionen über weitere Reformen zeigen, dass das Elterngeld ein dynamisches Feld bleibt, das sich an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anpasst, um Familien bestmöglich zu stärken. Für detaillierte Informationen und individuelle Berechnungen empfiehlt sich ein Besuch des Familienportals des Bundesfamilienministeriums oder des Statistischen Bundesamtes.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld

    Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt leben und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch Alleinerziehende und in bestimmten Fällen Großeltern oder Geschwister können Anspruch haben.

    Wie hoch ist das Elterngeld mindestens und höchstens?

    Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus liegen die Beträge zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat.

    Was ist die aktuelle Einkommensgrenze für Elterngeld im Jahr 2026?

    Für Geburten ab dem 1. April 2025 (und somit auch für 2026) liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende. Wer diese Grenze überschreitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

    Wie lange kann man Elterngeld beziehen?

    Basiselterngeld kann für 12 Monate bezogen werden, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden, also bis zu 24 oder 28 Monate (mit Partnermonaten). Der Partnerschaftsbonus ermöglicht weitere 2 bis 4 ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil.

    Wann sollte ich den Elterngeldantrag stellen?

    Der Antrag sollte nach der Geburt des Kindes und spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Gibt es besondere Regelungen für Selbstständige?

    Ja, für Selbstständige wird das Elterngeld auf Basis des steuerlichen Gewinns des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt berechnet, nicht nach den monatlichen Lohnabrechnungen. Eine frühzeitige Planung der Finanzen ist hier besonders wichtig.

    Können beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

    Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld für beide Elternteile in der Regel nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen gelten für Frühchen, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung.

    Was passiert, wenn ich während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeite?

    Sie können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Beim Basiselterngeld wird das Einkommen angerechnet, was die Höhe des Elterngeldes mindert. ElterngeldPlus ist speziell für Teilzeitarbeit konzipiert und kann den Bezugszeitraum verlängern.

    Welche Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?

    Zu den wichtigsten Unterlagen gehören die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Steuerbescheid), Arbeitsvertrag und ggf. Nachweise über Mutterschutzleistungen.

    Ist das Elterngeld steuerpflichtig?

    Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt, wodurch sich dieser erhöhen kann.