Die Gemeinde Bergdietikon im Kanton Aargau darf sich freuen: Sie erhält eine Erbschaft in Höhe von 1,582 Millionen Franken. Grund dafür ist der Tod eines 91-jährigen Einwohners, der weder ein Testament verfasst noch Erben hinterlassen hat. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Thematik, was passiert, wenn Vermögen ohne klare Nachfolgeregelung zurückbleibt.

Hintergrund: Was geschieht mit einer Erbschaft ohne Erben?
In der Schweiz ist die gesetzliche Erbfolge klar geregelt. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, greift diese gesetzliche Regelung. Zunächst erben die direkten Nachkommen des Verstorbenen, also Kinder und Enkelkinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, kommen die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten) zum Zug. Gibt es auch in dieser Linie keine Erben, erben die Grosseltern und deren Nachkommen. Der Bund bietet dazu detaillierte Informationen an.
Sollte der Verstorbene keine lebenden Verwandten haben, die erben könnten, kommt das Gemeinwesen ins Spiel. Das bedeutet, dass das Erbe an den Kanton und die Wohngemeinde des Verstorbenen fällt. Dies ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. (Lesen Sie auch: Theo Müller: Unternehmer, Molkerei-König und aktuelle Kontroversen…)
Aktuelle Entwicklung: Millionen für Aargauer Gemeinde
Wie die Aargauer Zeitung und 20 Minuten berichten, profitiert nun die Gemeinde Bergdietikon von einem solchen Fall. Der 91-jährige Erblasser lebte seit 25 Jahren in der Gemeinde, war aber nicht besonders bekannt oder verwurzelt, so Gemeindeschreiberin Jenny Jaun. Da kein Testament vorlag und sich trotz eines öffentlichen Erbenrufs im Amtsblatt keine Erben meldeten, geht die Erbschaft nun an das Gemeinwesen.
Die Aufteilung des Erbes sieht vor, dass der Kanton Aargau zwei Drittel des Betrages erhält, während die Gemeinde Bergdietikon ein Drittel bekommt. Jenny Jaun bedauert, dass die Gemeinde den gesamten Aufwand für die Abwicklung des Falls hatte, aber nur zu einem Drittel am Nachlass beteiligt wird.
Weitere Fälle im Kanton Aargau
Der Fall in Bergdietikon ist kein Einzelfall. Wie der Blick berichtet, gab es im vergangenen Jahr im Kanton Aargau neun solcher Erbschaften, die an den Staat fielen. Die Beträge variierten dabei stark, von wenigen hundert Franken bis hin zu Millionenbeträgen. (Lesen Sie auch: Isle of Man: Natur, Kultur und die…)
Reaktionen und Einordnung
Die unverhoffte Finanzspritze kommt der Gemeinde Bergdietikon gelegen. Sie trägt dazu bei, dass die Gemeinde für das Jahr 2025 ein positives Finanzergebnis vorweisen kann. Es zeigt aber auch, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinanderzusetzen.
Jenny Jaun von der Gemeinde Bergdietikon bedauert, dass der Verstorbene seinen Nachlass nicht geregelt hat. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag hätte er selbst bestimmen können, wer sein Vermögen erhalten soll. So bleibt das gute Gefühl, selbstbestimmt mit seinem Vermögen umgegangen zu sein.

Erbschaft ohne Testament: Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Fälle in Bergdietikon und anderen Aargauer Gemeinden zeigen, dass es in der Schweiz immer wieder vorkommt, dass Vermögen an den Staat fällt, weil keine Erben vorhanden sind. Dies unterstreicht die Bedeutung der Nachlassplanung. Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände gelangt, sollte sich frühzeitig mit der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags auseinandersetzen. Eine frühzeitige Planung kann Streitigkeiten vermeiden und sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird. Informationen dazu bietet beispielsweise der Schweizerische Ratgeberportal ch.ch. (Lesen Sie auch: Neue Schufa Score: Neuer -: Was sich…)
FAQ zum Thema Erbschaft
Häufig gestellte Fragen zu erbschaft
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich keine Erben habe und sterbe?
Wenn Sie keine Erben haben und kein Testament verfasst haben, geht Ihr Vermögen an das Gemeinwesen, also an den Kanton und die Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben. Es ist ratsam, ein Testament zu erstellen, um selbst zu bestimmen, wer Ihr Vermögen erhalten soll.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermögen nach meinem Tod an die von mir gewünschten Personen geht?
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen an die von Ihnen gewünschten Personen geht, sollten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Darin können Sie festlegen, wer Ihre Erben sein sollen und wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden soll. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Anwalt oder Notar beraten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, die Sie jederzeit widerrufen oder ändern können. Ein Erbvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung mit Ihren Erben, die nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Ein Erbvertrag bietet mehr Sicherheit, da er nicht einseitig aufgehoben werden kann. (Lesen Sie auch: Christopher Seiler Musiker: Ermittlungen gegen eingeleitet)
Welche Rolle spielt der Kanton bei einer Erbschaft ohne Erben?
Wenn keine Erben vorhanden sind, fällt die Erbschaft an den Kanton und die Wohngemeinde des Verstorbenen. Der Kanton erhält in der Regel einen größeren Anteil des Erbes, während die Gemeinde einen kleineren Anteil erhält. Die genaue Aufteilung kann je nach Kanton variieren.
Was passiert, wenn sich nach der Verteilung der Erbschaft doch noch Erben melden?
Wenn sich nach der Verteilung der Erbschaft doch noch Erben melden, haben diese grundsätzlich Anspruch auf ihren gesetzlichen Erbteil. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie tatsächlich Erben sind. In diesem Fall kann die bereits erfolgte Verteilung der Erbschaft rückgängig gemacht werden.
| Gemeinde | Erbschaftssumme (CHF) | Anteil Kanton | Anteil Gemeinde |
|---|---|---|---|
| Bergdietikon | 1’582’000 | ca. 1’054’666 | ca. 527’333 |
| Andere Aargauer Gemeinden | Variabel (518 – mehrere Millionen) | 2/3 | 1/3 |
Hinweis: Die Tabelle stellt ein Beispiel dar und basiert auf den genannten Quellen. Die tatsächlichen Beträge können abweichen.

