Schlagwort: Kindesmissbrauch Prozess

  • Prozess in Braunschweig: Ex-Politiker bestreitet Kindesmissbrauch – Lehrerin gesteht

    Prozess in Braunschweig: Ex-Politiker bestreitet Kindesmissbrauch – Lehrerin gesteht

    Ein früherer Bundestagsabgeordneter und eine Lehrerin stehen wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht. Die Frau räumt Kindesmissbrauch ein – der Ex-FDP-Mann wehrt sich. Was kann der Prozess aufklären?

    Aussage gegen Aussage: Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter hat vor Gericht Vorwürfe des Kindesmissbrauchs bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, sagte der 69-jährige Hartmut Ebbing zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Braunschweig. Die mitangeklagte Frau aus Goslar in Niedersachsen räumte dagegen die Vorwürfe aus der Anklage ein und widersprach dem früheren Politiker aus Berlin.

    Dem ehemaligen FDP-Mitglied und der Lehrerin wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde.

    In Chats ging es schnell um sexuelle Themen 

    Für die Verlesung der Anklage benötigt der Staatsanwalt nur fünf Minuten. Die beiden sollen sich 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt haben und eine kurze sexuelle Beziehung eingegangen sein. Die Mutter von acht Kindern sei auf der Suche nach einem Partner gewesen. Er soll in den Chat immer wieder auf sexuelle Themen zu sprechen gekommen sein. Es ging dabei etwa um ein Lebensmodell mit einer Art Freikörperkultur, um „Familienpetting“ und Fotos von leicht bekleideten oder auch nackten Kindern.

    Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Immer wieder sei sie dazu gedrängt worden. „Ich habe es gemacht“, sagte die Frau mit Tränen im Gesicht. Als die Nachrichten immer fordernder wurden und der Begriff der Kinderpornografie für sie immer klarer geworden sei, habe sie alles abgebrochen. 

    Braunschweig im Überblick

    Angeklagter: Habe kein Kind angefasst

    Der Angeklagte berichtete in seiner Einlassung über jahrelange suchtartige Neigungen. Mit Blick auf die Beziehung räumte er „ständiges Drängeln“ in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. 

    Die Lehrerin gab aber an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Diese Darstellung wies der 69-Jährige als „schlicht falsch“ zurück. Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind. Mit Blick auf den mutmaßlichen Tattag im September 2021 steht damit Aussage gegen Aussage. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Bereits Bewährungsstrafe von zehn Monaten

    Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig.

    Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Nach Berichten über die Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing saß für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag, bei der DIG war er Schatzmeister. 

    Hintergründe zu Braunschweig

    Schneller Prozess erwartet 

    Für das Verfahren in Braunschweig waren nur vier Verhandlungstage geplant. Nach dem Verlauf des Auftakts könnten davon sogar noch Termine wegfallen. Zu den Einlassungen der beiden Angeklagten hörte die Strafkammer nur eine Polizistin als Zeugin. Zudem sollte ein früherer Partner der 52-Jährigen befragt werden, weil die beiden fünf gemeinsame Kinder haben. Zu den angeklagten Taten kann dieser Mann nach Einschätzung des Gerichts nichts beitragen.

    Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich.

    Quelle: Stern

  • Kindesmissbrauch Rulantica: Lange Haftstrafe für Täter

    Kindesmissbrauch Rulantica: Lange Haftstrafe für Täter

    Kindesmissbrauch in Rulantica: Täter muss mehrere Jahre in Haft

    Nach dem sexuellen Missbrauch eines Mädchens im Erlebnisbad Rulantica wurde ein Mann zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte das damals sechsjährige Kind aus dem Bad des Europa-Parks in Rust gelockt und missbraucht. Kindesmissbrauch Rulantica steht dabei im Mittelpunkt.

    Symbolbild zum Thema Kindesmissbrauch Rulantica
    Symbolbild: Kindesmissbrauch Rulantica (Bild: Picsum)

    Das Landgericht Freiburg verurteilte den 31-jährigen Rumänen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Er hatte das Mädchen im Sommer 2023 in dem Erlebnisbad angesprochen und unter einem Vorwand aus dem Bad gelockt. (Lesen Sie auch: Kriminalität: Rulantica-Prozess: Mehrere Jahre Haft nach Kindesmissbrauch)

    Wie lockte der Täter das Kind aus Rulantica?

    Der Mann sprach das Mädchen im Bad an und bot ihr Hilfe an. Laut Gericht lockte er das Kind dann aus dem Bad und in ein nahegelegenes Maisfeld. Dort missbrauchte er das Kind. Als sich das Mädchen wehrte, warf er es in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es allein zurück.

    Die wichtigsten Fakten

    • Ein 31-jähriger Mann wurde wegen Kindesmissbrauchs in Rulantica zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.
    • Er lockte ein sechsjähriges Mädchen aus dem Erlebnisbad und missbrauchte es in einem Maisfeld.
    • Das Kind wurde Stunden später verletzt und verängstigt gefunden.
    • Der Europa-Park hat nach dem Vorfall die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt.

    Wie wurde der Täter gefasst?

    Nach der Tat tauchte der Mann unter, konnte aber eine Woche später in seiner osteuropäischen Heimat festgenommen werden. Laut Stern identifizierten ihn die Beamten anhand von Zeugenaussagen und Videoaufnahmen, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica zur Verfügung gestellt hatte. (Lesen Sie auch: Rulantica Prozess: Was Bedeutet das Urteil für…)

    Was räumte der Angeklagte vor Gericht ein?

    Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht räumte der Rumäne die Vorwürfe ein. „Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte“, ließ er über seinen Anwalt erklären. Die Landesregierung Baden-Württemberg äußerte sich bestürzt über den Vorfall.

    Welche Konsequenzen zog der Europa-Park nach dem Vorfall?

    Der Europa-Park äußerte sich auf Anfrage nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Allerdings wurden nach der Tat die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Eltern werden nun stärker sensibilisiert und können für ihre Kinder Armbänder mit ihrer Telefonnummer erhalten. Zudem wurden die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert, wie der Europa-Park mitteilte. Weitere Details zu den Sicherheitsmaßnahmen nannte der Park nicht. (Lesen Sie auch: Marius Prozess Oslo: Blickkontakt zur Ex Verboten?)

    📌 Hintergrund

    Rulantica ist der Wasserpark des Europa-Park in Rust. Der Park erfreut sich großer Beliebtheit bei Familien und bietet zahlreiche Attraktionen für Kinder und Erwachsene.

    Detailansicht: Kindesmissbrauch Rulantica
    Symbolbild: Kindesmissbrauch Rulantica (Bild: Picsum)

    Wie geht es weiter?

    Das Urteil gegen den Täter ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung Rechtsmittel einlegen werden. Der Europa-Park will die Sicherheitsmaßnahmen weiterhin überprüfen und anpassen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Wie Tagesschau berichtet, hat der Vorfall eine Debatte über den Schutz von Kindern in öffentlichen Einrichtungen ausgelöst. (Lesen Sie auch: Marius Høiby Prozess: Augenzeuge Schildert Würge-Attacke)

    Illustration zu Kindesmissbrauch Rulantica
    Symbolbild: Kindesmissbrauch Rulantica (Bild: Picsum)