Oliver Korittke, einem breiten Publikum vor allem als „Keek“ aus dem Kultfilm „Bang Boom Bang“ und durch seine Rolle in der ZDF-Krimireihe „Wilsberg“ bekannt, steht im April 2026 im Fokus eines Rechtsstreits. Vor dem Landgericht Bochum wird ein Urheberrechtsstreit um den Film „Bang Boom Bang“ verhandelt, in dem Korittke eine der Hauptrollen spielte.

Hintergrund des Rechtsstreits um „Bang Boom Bang“
Der Rechtsstreit dreht sich um die Verwendung von Charakteren aus dem Film „Bang Boom Bang“ in einem Werbefilm eines Cannabisgroßhandels. Regisseur Peter Thorwarth und die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion sehen ihre Urheberrechte verletzt, da die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ ohne ihre Zustimmung in dem Kurzfilm „Keeks letztes Ding“ verwendet wurden. Sie fordern nun 300.000 Euro Schadenersatz vom Cannabishändler. Wie der WDR berichtet, gab es bereits im Januar 2026 einen ersten Prozesstermin, der jedoch ohne Einigung endete. (Lesen Sie auch: Wilsberg: Neuer Fall "Mogelpackung")
Oliver Korittke als „Keek“ im Werbefilm
In dem umstrittenen Werbefilm „Keeks letztes Ding“ schlüpfte Oliver Korittke erneut in die Rolle des Kiffers „Keek“, ebenso wie Martin Semmelrogge als „Schlucke“. Der Kurzfilm feierte im Mai 2025 in der Essener Lichtburg Premiere. Die Macher des Originalfilms sehen darin jedoch eine Verletzung ihrer Urheberrechte, da die Charaktere ohne ihre Genehmigung verwendet wurden. NTV meldet, dass der Film seit fast 30 Jahren Kultstatus genießt.
Die juristische Auseinandersetzung
Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, inwieweit die Verwendung von Charakteren aus einem Film urheberrechtlich geschützt ist. Regisseur Peter Thorwarth argumentiert, dass er die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ geschaffen hat und somit das Urheberrecht an ihnen besitzt. Die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion unterstützt diese Auffassung und fordert Schadenersatz für die unautorisierte Verwendung der Charaktere. Das Landgericht Bochum muss nun entscheiden, ob die Verwendung der Charaktere im Werbefilm eine Urheberrechtsverletzung darstellt. (Lesen Sie auch: Wilsberg: Neuer Fall "Mogelpackung")
Reaktionen und Stimmen zum Rechtsstreit
Die Nachricht über den Rechtsstreit hat in der Film- und Medienbranche für Aufsehen gesorgt. Viele Branchenkenner sind gespannt auf das Urteil des Landgerichts Bochum, da esSignalwirkung für ähnliche Fälle haben könnte. Sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnte dies die Rechte von Urhebern und Produktionsfirmen stärken und die Verwendung von Charakteren aus Filmen und Serien in der Werbung weiter einschränken. Die BILD-Zeitung berichtete, dass neben Korittke auch Semmelrogge aussagen müssen.
Oliver Korittke und die Bedeutung von „Bang Boom Bang“
Für Oliver Korittke ist die Rolle des „Keek“ in „Bang Boom Bang“ ein wichtiger Meilenstein seiner Karriere. Der Film trug maßgeblich zu seiner Popularität bei und festigte seinen Ruf als vielseitiger Schauspieler. Auch wenn Korittke später in zahlreichen anderen Filmen und Fernsehproduktionen mitwirkte, darunter die erfolgreiche Krimireihe „Wilsberg“, bleibt er für viele Zuschauer untrennbar mit der Rolle des „Keek“ verbunden. Der Film selbst hat sich zu einem Ruhrgebiets-Kultklassiker entwickelt und wird seit 27 Jahren ununterbrochen in einem Bochumer Kino gezeigt.Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Parteien kommen, ist es wahrscheinlich, dass der Fall vor höhere Instanzen gezogen wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Rechtsstreit jedoch, wie wichtig der Schutz von Urheberrechten in der Film- und Medienbranche ist. Die Gesellschaft zur Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein. (Lesen Sie auch: NDR Verkehr: Aktuelle Staumeldungen & Verkehrsinfos für…)

Häufig gestellte Fragen zu oliver korittke
Häufig gestellte Fragen zu oliver korittke
Warum steht Oliver Korittke im April 2026 vor Gericht?
Oliver Korittke steht im April 2026 vor Gericht, weil er als Schauspieler des Films „Bang Boom Bang“ in einen Urheberrechtsstreit involviert ist. Die Produktionsfirma des Films wirft einem Cannabisgroßhandel vor, die Filmfiguren „Keek“ und „Schlucke“ ohne Erlaubnis in einem Werbefilm verwendet zu haben und fordert Schadenersatz.
Welche Rolle spielte Oliver Korittke in „Bang Boom Bang“?
In dem Kultfilm „Bang Boom Bang“ verkörperte Oliver Korittke die Rolle des „Keek“, einem Kiffer und Kleingauner. Diese Rolle trug maßgeblich zu seiner Popularität bei und festigte seinen Ruf als vielseitiger Schauspieler. Für viele Zuschauer ist er untrennbar mit dieser Rolle verbunden. (Lesen Sie auch: Tiefenbach Garage AG Schlatt: – TG schließt:…)
Worum geht es in dem Urheberrechtsstreit um „Bang Boom Bang“?
Der Urheberrechtsstreit dreht sich um die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ aus dem Film „Bang Boom Bang“ in einem Werbefilm eines Cannabisgroßhandels. Die Produktionsfirma des Films sieht darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte und fordert 300.000 Euro Schadenersatz.
Wer sind die Hauptbeteiligten in dem Rechtsstreit?
Die Hauptbeteiligten in dem Rechtsstreit sind der Schauspieler Oliver Korittke, der Regisseur und Drehbuchautor Peter Thorwarth, die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion und der Cannabisgroßhandel, der die Charaktere aus „Bang Boom Bang“ in seinem Werbefilm verwendet hat.
Welche Bedeutung hat „Bang Boom Bang“ für die deutsche Filmgeschichte?
„Bang Boom Bang“ gilt als Ruhrgebiets-Kultklassiker und ist ein wichtiger Film der deutschen Filmgeschichte. Er zeichnet sich durch seinen speziellen Humor, seine authentischen Charaktere und seine realistische Darstellung des Lebens im Ruhrgebiet aus. Der Film wird seit 27 Jahren ununterbrochen in einem Bochumer Kino gezeigt.
| Person | Rolle |
|---|---|
| Oliver Korittke | Schauspieler („Keek“) |
| Peter Thorwarth | Regisseur und Drehbuchautor |
| Martin Semmelrogge | Schauspieler („Schlucke“) |
| Rat Pack Filmproduktion | Produktionsfirma |





