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  • Hauptuntersuchung: Hohe Kosten: Wegen solcher Kleinigkeiten fallen Autos durch den TÜV

    Hauptuntersuchung: Hohe Kosten: Wegen solcher Kleinigkeiten fallen Autos durch den TÜV

    Sauberkeit und Alter spielen bei Prüfgesellschaften wie dem TÜV nur eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Plakette geht. Worauf Sie stattdessen achten sollten.

    Im vergangenen Jahr rasselte jedes fünfte Auto bei der Hauptuntersuchung durch. Nur 67,8 Prozent schafften es „ohne Beanstandung“ durch die Prüfung. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer, mit dem Auto schon beim ersten Versuch eine neue Plakette zu bekommen und teure Nachprüfungen zu vermeiden.

    Grundsätzlich gibt es beim TÜV (und anderen Prüfgesellschaften, etwa Dekra oder GTÜ) vier Mängelklassen. Am einfachsten haben es Fahrzeuge „ohne festgestellte Mängel“ – die Plakette wird erteilt, es gibt nichts weiter zu tun. Sogenannte „Geringe Mängel“ führen nicht zwingend zum Nichtbestehen der Prüfung. Das können Kratzer auf dem Spiegel oder eine defekte Kennzeichenbeleuchtung sein. In diesem Fall wird der Mangel auf dem Prüfbericht vermerkt und es wird erwartet, dass dieser – ohne Nachprüfung – umgehend behoben wird. Geringe Mängel dürfen als Kulanzregelung verstanden werden, sofern man nicht zu viele kleine Mängel sammelt.

    Von geringem Mangel bis zum Gefährdungstatbestand

    Anders sieht das bei „erheblichen Mängeln“ aus: Sind die Reifen abgefahren, die Bremse defekt oder tragende Teile verrostet, fällt man durch. Man bekommt dann vier Wochen Zeit, um die Mängel zu beseitigen und zur HU-Nachuntersuchung zu fahren. Innerhalb dieser Frist darf das Fahrzeug bewegt werden. Wird bei der erneuten Vorstellung eine ordnungsgemäße Instandsetzung attestiert, bekommt das Fahrzeug wieder eine Plakette.

    Etwas drastischer ist es bei „gefährlichen Mängeln“. Stellt der Prüfer Mängel fest, die „eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen“, wird die Plakette verweigert. Mehr noch: Ist ein sogenannter Gefährdungstatbestand im Untersuchungsbericht vermerkt, darf das Fahrzeug nur noch nach Hause oder in die Werkstatt gefahren werden. Innerhalb eines Monats kann das Auto erneut vorgestellt werden. Ist alles in Ordnung, bekommt man eine Plakette.

    Stellt der Prüfer jedoch „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung“ fest, kann das Fahrzeug auch vor Ort stillgelegt werden. Dann ist eine Teilnahme am Straßenverkehr per sofort ausgeschlossen. Das passiert etwa, wenn Brems- oder Lenkanlagen defekt sind oder das Fahrgestell von Rost durchsetzt ist.

    Mängel vermeiden, TÜV-Plakette beim ersten Versuch erhalten

    Wie man eine Nachuntersuchung vermeidet – und sofort zur neuen Plakette kommt – ist kein Geheimnis: Der Tüv stellt beispielsweise Checklisten bereit. Einige Dinge lassen sich nur rudimentär checken, andere sind ganz leicht nachprüfbar. Da wären zum Beispiel:

    • Funktioniert jede Lampe am Fahrzeug, außen wie innen?
    • Sind sämtliche Gläser (Scheinwerfer, Scheiben) unbeschädigt?
    • Funktionieren die Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage?
    • Bremst das Auto wie vorgesehen?
    • Funktioniert die Hupe?
    • Ist der Motorraum „trocken“?
    • Wie tief ist das restliche Reifenprofil?
    • Befinden sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten mit gültigem Verfallsdatum im Auto?
    • Leuchten während der Fahrt etwaige Kontrollleuchten?
    • Bei Tuning: Alle Papiere dabei?

    Sofern das alles geprüft ist, steht einer erfolgreichen Hauptuntersuchung eigentlich nichts mehr im Wege. Am einfachsten ist es natürlich, die Plakette im Zuge einer Inspektion erteilen zu lassen. Wenn sich das Fahrzeug ohnehin bei einer Werkstatt befindet, ist es wahrscheinlicher, dass diese Mängel noch vor Ankunft des Prüfers erkennt und behebt – dann müssen Sie sich keine Sorgen machen oder Checklisten durchforsten.

    Fehlende Sonnenblenden und Zubehör

    Es gibt aber auch Kuriositäten bei der Hauptuntersuchung, die man vermutlich nicht auf dem Zettel hat und die auch kein Bestandteil der Checklisten sind. Beispielsweise sogenannte Toter-Winkel-Spiegel zum Aufkleben auf die Fahrzeugspiegel. Ein Prüfer wird Sie immer auffordern, diese zu entfernen. Oder, wie die „Autobild“ schreibt, eine fehlende Sonnenblende. Bei einem Cabrio kann das laut Fachmagazin ein Grund für einen geringen Mangel sein.

    Unbeliebt bei Prüfern sind auch Folien auf den vorderen Scheiben, lackierte Scheinwerferabdeckungen oder vermeintlich passende LED-Leuchtmittel ohne explizite Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug.

  • TÜV Mängel: Diese Vermeintlichen Kleinigkeiten Sind Teuer

    TÜV Mängel: Diese Vermeintlichen Kleinigkeiten Sind Teuer

    Ein Auto mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln besteht die Hauptuntersuchung (HU) nicht. Aber welche Rolle spielen vermeintliche Kleinigkeiten bei der TÜV-Prüfung und wie können Autofahrer teure Nachprüfungen vermeiden? Entscheidend sind vor allem sicherheitsrelevante Aspekte wie Bremsen, Reifen und Beleuchtung. TÜV Mängel steht dabei im Mittelpunkt.

    Symbolbild zum Thema TÜV Mängel
    Symbolbild: TÜV Mängel (Bild: Picsum)

    Verkehrs-Info

    • Rund jedes fünfte Auto fällt bei der Hauptuntersuchung durch.
    • Sicherheitsrelevante Mängel sind Hauptursache für das Nichtbestehen.
    • Geringe Mängel müssen umgehend behoben werden, ziehen aber keine Nachprüfung nach sich.
    • Bei gefährlichen Mängeln darf das Fahrzeug nur noch in die Werkstatt gefahren werden.

    Was bedeutet das für Autofahrer?

    Die Hauptuntersuchung, oft auch als TÜV bezeichnet, ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland Pflicht. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten und Umweltbelastungen zu minimieren. Wer sein Auto zur HU bringt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass es nicht nur um das Alter oder die Sauberkeit des Wagens geht. Vielmehr liegt der Fokus auf sicherheitsrelevanten Bauteilen.

    ⚠️ Wichtige Details aus der Originalmeldung: (Lesen Sie auch: Neuer BMW I3: Elektro-Limousine absolviert Testfahrten)

    • Aktenzeichen: azin

    Welche Mängelklassen gibt es beim TÜV?

    Der TÜV und andere Prüfgesellschaften wie Dekra oder GTÜ unterscheiden vier Mängelklassen:

    • Ohne festgestellte Mängel: Die Plakette wird erteilt.
    • Geringe Mängel: Werden im Prüfbericht vermerkt und müssen umgehend behoben werden, ohne Nachprüfung. Beispiele sind Kratzer auf dem Spiegel oder eine defekte Kennzeichenbeleuchtung.
    • Erhebliche Mängel: Führen zum Nichtbestehen. Betroffen sind beispielsweise abgefahrene Reifen, defekte Bremsen oder Rost an tragenden Teilen. Es besteht die Möglichkeit, die Mängel innerhalb von vier Wochen zu beheben und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzuführen.
    • Gefährliche Mängel: Stellen eine direkte Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird verweigert, und das Fahrzeug darf nur noch zur Werkstatt gefahren werden. Nach der Reparatur muss das Auto erneut vorgestellt werden.

    Was passiert bei gefährlichen Mängeln?

    Wie Stern berichtet, wird bei Feststellung einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung die Weiterfahrt untersagt. Stern. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bis die Mängel behoben sind. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und soll verhindern, dass es aufgrund technischer Defekte zu Unfällen kommt.

    💡 Praxis-Tipp

    Vor der Hauptuntersuchung sollten Autofahrer ihr Fahrzeug selbst überprüfen. Funktionieren alle Lichter? Sind die Reifen in Ordnung? Ist die Bremsflüssigkeit ausreichend vorhanden? Eine Checkliste hilft, die häufigsten Mängel zu identifizieren und vorab zu beheben. (Lesen Sie auch: Nicole Staudinger: Neues Buch „Time for Tacheles“…)

    Wie kann man sich auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?

    Eine gute Vorbereitung ist das A und O, um die Hauptuntersuchung erfolgreich zu bestehen. Dazu gehört:

    • Beleuchtung prüfen: Funktionieren alle Scheinwerfer, Blinker und Bremslichter?
    • Reifen kontrollieren: Haben die Reifen ausreichend Profil? Gibt es Beschädigungen? Der ADAC empfiehlt eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern für Winterreifen und 3 Millimetern für Sommerreifen.
    • Bremsen checken: Funktionieren die Bremsen einwandfrei? Gibt es ungewöhnliche Geräusche beim Bremsen?
    • Flüssigkeitsstände prüfen: Sind ausreichend Motoröl, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit vorhanden?

    Wer diese Punkte beachtet, hat gute Chancen, die HU ohne Probleme zu bestehen. Eine Checkliste zur Vorbereitung auf die HU bietet beispielsweise der ADAC an.

    Welche Kosten entstehen bei der Hauptuntersuchung?

    Die Kosten für die Hauptuntersuchung variieren je nach Prüfgesellschaft und Fahrzeugtyp. Im Durchschnitt liegen die Gebühren zwischen 100 und 150 Euro. Kommt es zu einer Nachprüfung, fallen zusätzliche Kosten an. Diese liegen meist zwischen 30 und 50 Euro. Es lohnt sich daher, das Fahrzeug vorab gründlich zu überprüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Eine detaillierte Preisübersicht bietet die Dekra. (Lesen Sie auch: Tödlicher Autounfall in Escholzmatt: Ein Toter, vier)

    Häufig gestellte Fragen

    Was sind die häufigsten Gründe für das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung?

    Zu den häufigsten Gründen gehören Mängel an der Beleuchtung, den Bremsen, den Reifen und der Abgasanlage. Auch Rost an tragenden Teilen oder Beschädigungen an der Karosserie können zum Nichtbestehen führen.

    Detailansicht: TÜV Mängel
    Symbolbild: TÜV Mängel (Bild: Picsum)

    Wie lange ist die Gültigkeit der TÜV-Plakette?

    Die Gültigkeit der TÜV-Plakette beträgt in der Regel zwei Jahre. Bei Neuwagen ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Das genaue Datum der nächsten HU ist auf der Plakette vermerkt.

    Darf man mit abgelaufenem TÜV fahren?

    Das Fahren mit abgelaufenem TÜV ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Je nach Dauer der Überschreitung fallen unterschiedliche Strafen an. Ab einer Überschreitung von acht Monaten drohen zusätzlich Punkte in Flensburg. (Lesen Sie auch: Formel 1 Saisonstart: Mercedes Siegt, Ferrari Strauchelt)

    Was passiert, wenn man die Nachuntersuchung nicht innerhalb der Frist schafft?

    Wird die Nachuntersuchung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von einem Monat durchgeführt, verfällt das Ergebnis der ersten HU. Das Fahrzeug muss dann erneut einer vollständigen Hauptuntersuchung unterzogen werden.

    Ein Tipp für alle Autofahrer: Nehmen Sie die Hauptuntersuchung ernst und bereiten Sie Ihr Fahrzeug gut darauf vor. So vermeiden Sie unnötige Kosten und tragen zur Verkehrssicherheit bei.

    Illustration zu TÜV Mängel
    Symbolbild: TÜV Mängel (Bild: Picsum)