Bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein nicht dabeizuhaben, ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, kann aber unter Umständen vorteilhaft sein. Statt den Führerschein stets mitzuführen, kann es ratsam sein, das geringe Verwarngeld zu zahlen und den „Lappen“ zu Hause zu lassen.

Auto-Fakten
- Verwarngeld bei fehlendem Führerschein: 10 Euro
- Beschlagnahme des Führerscheins bei Drogenverdacht möglich
- Dauer des Fahrverbots bei Beschlagnahme: Bis zu drei Monate
- Keine Entschädigung bei unbegründeter Beschlagnahme
Verkehrskontrolle Führerschein: Warum es klug sein kann, ihn zu Hause zu lassen
Viele deutsche Autofahrer haben Fahrzeugschein und Führerschein stets im Auto dabei, wie es die Vorschriften vorsehen. Wer die Dokumente jedoch vergisst, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wie Stern berichtet, kann es sich manchmal auszahlen, den Führerschein bewusst zu Hause zu lassen.
Was passiert, wenn ich den Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann?
Wer bei einer Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen. Unter Umständen wird man aufgefordert, den Führerschein nachträglich auf dem Revier vorzuzeigen. Diese Strafe ist vergleichsweise gering, da in den meisten Fällen davon ausgegangen wird, dass die Papiere lediglich vergessen wurden. (Lesen Sie auch: Verkehrsrecht: Fahrzeugkontrolle – darum sollten Sie den…)
Was bedeutet das für Autofahrer?
Der größte Vorteil, den Führerschein zu Hause zu lassen, liegt darin, dass die Polizei ihn bei einer Kontrolle nicht beschlagnahmen kann. Dies ist nur möglich, wenn der Führerschein physisch vorliegt. Das eigentliche Recht zum Fahren kann nicht konfisziert werden.
Bewahren Sie eine Kopie Ihres Führerscheins digital auf Ihrem Smartphone auf. Dies kann hilfreich sein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen, auch wenn Sie das Original nicht dabei haben.
Wann droht die Beschlagnahmung des Führerscheins?
Die Polizei beschlagnahmt den Führerschein häufig bei Verdacht auf Drogenkonsum am Steuer. Bis zum Eintreffen der Blutergebnisse muss der Betroffene dann auf sein Auto verzichten. Dieser Zeitraum kann bis zu drei Monate betragen. Besonders ärgerlich ist dies, wenn der Test negativ ausfällt, es aber trotzdem zu einer Beschlagnahmung kam. (Lesen Sie auch: Fahrstunden Simulator: Wird der Führerschein Jetzt Billiger?)
Keine Entschädigung bei unbegründeter Beschlagnahmung?
Auch wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt, gibt es keine Entschädigung für den erlittenen Verlust der Fahrerlaubnis. Wer also nur auffällige Augen hatte oder dösig wirkte, aber keine Drogen genommen hat, kann keine Kompensation erwarten.
Parken auf dem Gehweg teurer als fehlender Führerschein
Ein weiterer Aspekt, der für das „Vergessen“ des Führerscheins spricht, ist die Höhe des Bußgeldes im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten. Wer beispielsweise mit dem Reifen auf dem Gehweg parkt, zahlt mindestens 55 Euro. Das ist deutlich mehr als die zehn Euro für das fehlende Dokument.
Alternative: Digitaler Führerschein
In einigen Ländern gibt es bereits digitale Führerscheine, die auf dem Smartphone gespeichert werden können. Diese bieten eine praktische Alternative zum physischen Dokument und können bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden. In Deutschland befindet sich der digitale Führerschein noch in der Entwicklung. (Lesen Sie auch: Spritpreise Aktuell: Panikkäufe Jetzt Sinnvoll oder Riskant?)

Häufig gestellte Fragen
Kann die Polizei meinen Führerschein bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmen, wenn ich ihn dabei habe?
Ja, die Polizei kann Ihren Führerschein bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass Sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Dies gilt auch, wenn andere schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen.
Was passiert, wenn mein Führerschein aufgrund eines Drogenverdachts beschlagnahmt wurde, der sich später als falsch herausstellt?
Auch wenn sich der Drogenverdacht als unbegründet erweist, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihren Führerschein nicht nutzen konnten. Die Beschlagnahmung gilt als Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
