FHM.
Home News Michel Peiry: „Sadist von Romont“ erhält…
News

Michel Peiry: „Sadist von Romont“ erhält keine Haftlockerung

Michelle Möhring Michelle Möhring 11. März 2026 4 Min. Lesezeit 181 Aufrufe 0

Michel Peiry, der als „Sadist von Romont“ bekannt gewordene Straftäter, wird weiterhin keine begleiteten Ausgänge aus dem Gefängnis erhalten. Das Schweizer Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies Peirys Antrag ab. Der Entscheid wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Symbolbild zum Thema Michel Peiry
Symbolbild: Michel Peiry (Bild: Picsum)

Hintergrund zu Michel Peiry und seiner Verurteilung

Michel Peiry erlangte in den 1980er Jahren traurige Berühmtheit, als er mehrere Morde beging, denen sexuelle Misshandlungen vorausgingen. Die Taten schockierten die Schweiz und führten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Peiry. Seit Mai 1987 befindet er sich ununterbrochen in Haft.

Die Bezeichnung „Sadist von Romont“ rührt von der besonders grausamen Art der Verbrechen her. Peiry folterte und misshandelte seine Opfer, bevor er sie tötete. Die Details der Taten sind so verstörend, dass sie in der Öffentlichkeit kaum diskutiert werden.

Aktuelle Entwicklung: Kein Ausgang für Michel Peiry

Trotz seiner langen Haftzeit und seines mittlerweile fortgeschrittenen Alters von 67 Jahren, bleibt das Risiko einer erneuten Straffälligkeit laut Gericht hoch. Wie rts.ch berichtet, argumentierte das Bundesgericht, dass Peiry außerhalb des Gefängnisses erneut mit seinen Trieben konfrontiert würde. (Lesen Sie auch: Wetter österreich: Wettersturz in bringt Schnee bis…)

Peiry hatte 2023 beantragt, begleitete Ausgänge zu erhalten. Dieser Antrag wurde jedoch von den zuständigen Behörden abgelehnt, zuletzt vom Kantonsgericht Wallis. Das Bundesgericht bestätigte nun diese Ablehnung. Das Gericht räumte zwar ein, dass Peiry sich während seiner Haftzeit grundsätzlich gut geführt habe, betonte jedoch das hohe Risiko, dass er bei einer Haftlockerung rückfällig werden könnte.

Das Bundesgericht stützte seine Entscheidung auf Gutachten von Psychiatern, die Peiry weiterhin als gefährlich einschätzen. Die Gutachter argumentierten, dass Peiry eine tief verwurzelte sadistische Persönlichkeitsstörung habe, die sich auch nach Jahrzehnten der Haft nicht grundlegend geändert habe.

Reaktionen und Einordnung des Urteils

Die Entscheidung des Bundesgerichts wurde von Opferschutzorganisationen begrüßt. Sie betonten, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang habe und dass das Risiko einer erneuten Straffälligkeit bei Sexualstraftätern grundsätzlich hoch sei.

Kritische Stimmen wiesen darauf hin, dass Peiry seit fast vier Jahrzehnten in Haft ist und dass eine Resozialisierung in diesem Zeitraum möglicherweise schwierig sei. Sie argumentierten, dass begleitete Ausgänge eine Möglichkeit gewesen wären, Peiry schrittweise an ein Leben in Freiheit heranzuführen und sein Verhalten außerhalb des Gefängnisses zu beobachten. Andere Experten argumentieren, dass eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung in bestimmten Fällen notwendig sei, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Tegut EDEKA: übernimmt Großteil der -Filialen: Das…)

Die juristische Auseinandersetzung um Michel Peiry zeigt die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz der Gesellschaft und den Rechten des Einzelnen. Insbesondere bei Sexualstraftätern ist die Frage der Rückfallgefahr ein zentrales Thema, das bei der Entscheidung über Haftlockerungen berücksichtigt werden muss.

Michel Peiry: Was bedeutet die Entscheidung?

Die Ablehnung der Haftlockerung für Michel Peiry bedeutet, dass er weiterhin unter strengen Bedingungen im Gefängnis bleiben wird. Eine Entlassung auf Bewährung oder eine andere Form der Haftlockerung ist derzeit nicht in Sicht. Das Urteil des Bundesgerichts hat Signalwirkung für ähnliche Fälle. Es zeigt, dass die Schweizer Justiz bei Sexualstraftätern mit einer hohen Rückfallgefahr keine Kompromisse eingeht.

Die Entscheidung des Bundesgerichts ist endgültig. Peiry hat keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.Angesichts der klaren Haltung des Bundesgerichts ist dies jedoch unwahrscheinlich.

Detailansicht: Michel Peiry
Symbolbild: Michel Peiry (Bild: Picsum)

Der Fall Michel Peiry wird die Schweizer Justiz und Öffentlichkeit weiterhin beschäftigen. Er wirft grundlegende Fragen nach dem Umgang mit Schwerverbrechern, der Resozialisierung und dem Schutz der Bevölkerung auf. (Lesen Sie auch: Kathrin Marchand Langlauf: Eine Legende bei den…)

Die lange Haftdauer von Michel Peiry verdeutlicht, wie schwerwiegend seine Verbrechen waren und wie tief sie das Vertrauen in die Gesellschaft erschüttert haben. Der Fall dient auch als Mahnung, dass die Bekämpfung von Gewalt und sexuellen Übergriffen weiterhin eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft ist.

Weitere Informationen zum Schweizer Strafvollzug finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Ein ausführlicher Bericht über den Fall Peiry findet sich in den Archiven der Zeitung 24 Heures.

Informationen über Sexualstraftäter und Rückfallprävention bietet Schweizerische Kriminalprävention. (Lesen Sie auch: Laura Privatstiftung: Benkos Vermögensbunker meldet)

FAQ zu Michel Peiry

Illustration zu Michel Peiry
Symbolbild: Michel Peiry (Bild: Picsum)