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Whiskey Label Urteil: Klare Regeln für Fast Alkoholfreie Drinks

Marketing Marketing 2. April 2026 3 Min. Lesezeit 191 Aufrufe 0

Whiskey Label Urteil: Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie „Whiskey“, „Rum“ oder „Gin“ beworben werden dürfen, wenn sie diese Spirituosen auch tatsächlich enthalten. Das Urteil betrifft insbesondere nahezu alkoholfreie Alternativen.

Steckbrief: Verband der Spirituosenindustrie
Vollständiger Name Verband der Spirituosenindustrie
Gründung Nicht öffentlich bekannt
Sitz Nicht öffentlich bekannt
Ziele Wahrung der Interessen der Spirituosenindustrie
Bekannt durch Klagen gegen irreführende Produktbezeichnungen
Aktuelle Projekte Verfolgung von Rechtsverstößen gegen die EU-Spirituosenverordnung
Wohnort Nicht öffentlich bekannt
Partner/Beziehung Nicht öffentlich bekannt
Kinder Nicht öffentlich bekannt
Social Media Nicht öffentlich bekannt

Was besagt das Whiskey Label Urteil genau?

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte ein Urteil, wonach die Bezeichnung von Getränken mit Spirituosen-Namen wie Whiskey, Gin oder Rum unzulässig ist, wenn diese nicht die entsprechenden Spirituosen enthalten. Dies gilt auch für Zusätze wie „American Malt“ bei nahezu alkoholfreien Getränken, da dies als unzulässige Anspielung auf Whiskey gewertet wird.

Symbolbild zum Thema Whiskey Label Urteil
Symbolbild: Whiskey Label Urteil (Bild: Picsum)

Hintergrund des Urteils

Wie Stern berichtet, ging es in dem Fall um ein Start-up, das Getränke mit einem Alkoholgehalt von lediglich 0,3 Prozent als Alternative zu klassischen Spirituosen vermarktet. Diese wurden mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“ beworben. Zudem wurde in den Produktbeschreibungen von „alkoholfreien Alternativen zu“ oder „auf Basis von“ gesprochen. Der „This is not Whiskey“ trug zusätzlich den Zusatz „American Malt“.

Steckbrief

  • Das Urteil betrifft die Kennzeichnung von alkoholfreien Alternativen zu Spirituosen.
  • Geklagt hatte der Verband der Spirituosenindustrie.
  • Das Start-up warb mit Slogans wie „This is not Whiskey“.
  • Das Gericht sah einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung.

Die Klage des Spirituosenverbands

Der Verband der Spirituosenindustrie klagte gegen das Start-up und machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Er argumentierte, dass die Bezeichnung der Produkte gegen die EU-Spirituosenverordnung verstoße. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht gaben dem Verband Recht. (Lesen Sie auch: Noch nichts rechtskräftig: Urteil: kein Whiskey-Label ohne…)

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Bezeichnung „American Malt“ eine unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt. Damit wurde das Start-up in zweiter Instanz auch zur Unterlassung dieser Bezeichnung verurteilt. Das Aktenzeichen des zugrundeliegenden Landgerichtsurteils lautet Az. 416.

Revision zugelassen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde. Es bleibt also abzuwarten, wie die nächste Instanz in dieser Sache entscheiden wird. Die EU-Spirituosenverordnung soll Verbraucher vor Irreführung schützen und sicherstellen, dass Spirituosenbezeichnungen nur für Produkte verwendet werden, die den entsprechenden Standards entsprechen. Die Verordnung definiert klar, welche Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Spirituosen gestellt werden.

Verweis auf Originalquelle

Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von Stern. (Lesen Sie auch: Deutsche Telekom Aktie Dividende: und Aktienrückkauf)

Verband der Spirituosenindustrie im Einsatz für fairen Wettbewerb

Der Verband der Spirituosenindustrie setzt sich für einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung der EU-Spirituosenverordnung ein. Auf der Webseite des Verbandes finden sich weitere Informationen zu den Zielen und Aufgaben des Verbandes. Durch die Klage gegen das Start-up wollte der Verband sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch irreführende Produktbezeichnungen getäuscht werden.

Vorname Nachname privat: Was ist aktuell über [sie/ihn] bekannt?

Über das Privatleben der beteiligten Parteien, insbesondere der Verantwortlichen des Start-ups und der Vertreter des Verbands der Spirituosenindustrie, ist aktuell nichts öffentlich bekannt. Es liegen keine Informationen zu Beziehungen, Familienstand oder Wohnorten vor. Beide Parteien konzentrieren sich in ihrer öffentlichen Kommunikation auf die geschäftlichen Aspekte des Rechtsstreits.

Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten die Auseinandersetzung auch weiterhin vorrangig über ihre Rechtsanwälte und gegebenenfalls über Pressemitteilungen führen werden. Persönliche Details oder private Einblicke sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. (Lesen Sie auch: Schoko Osterhase Teurer: Warum Sind Sie Dieses…)

Detailansicht: Whiskey Label Urteil
Symbolbild: Whiskey Label Urteil (Bild: Picsum)

Auch in den sozialen Medien finden sich keine Hinweise auf private Details der beteiligten Personen. Die Profile der Unternehmen und des Verbandes dienen primär der Information über Produkte, Branchennews und rechtliche Entwicklungen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet das Whiskey Label Urteil für Konsumenten?

Das Urteil soll sicherstellen, dass Konsumenten nicht durch irreführende Bezeichnungen getäuscht werden und beim Kauf von Spirituosen-Alternativen klar erkennen können, ob diese tatsächlich die entsprechenden Spirituosen enthalten.

Welche Produkte sind von dem Urteil betroffen?

Betroffen sind vor allem nahezu alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen wie Whiskey, Rum oder Gin, die mit den entsprechenden Namen beworben werden, obwohl sie die jeweiligen Spirituosen nicht oder nur in sehr geringen Mengen enthalten. (Lesen Sie auch: Dieselpreise Aktuell: Rekordhoch Erreicht, Was Bedeutet das?)