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  • Prozessbeginn: Netto darf Rabatte wohl weiter auf App reduzieren

    Prozessbeginn: Netto darf Rabatte wohl weiter auf App reduzieren

    In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Kunden zusätzliche Angebote, andere nicht. Im Rechtsstreit tendiert das Gericht in Richtung Discounter.

    Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem „klaren Fall“ und machte dem Vertreter der Klägerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am späten Nachchmittag verkündet werden.

    In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von „15 Prozent auf Alles“ beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.

    Gericht: Keine Diskriminierung erkennbar

    Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Eine Diskriminierung sei nicht zu erkennen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung auf einem Printprodukt.

    Der Verbraucherzentrale hält das nicht für gerecht. „Der Verbraucheralltag ist teuer genug“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Menschen, die keine Apps nutzen, dürften nicht ausgeschlossen werden.

    Rabatte: Die wichtigsten Fakten

    Umfrage: 41 Prozent befürworten exklusive Rabatte

    Netto wollte sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte, grundsätzlich gelte für alle Kunden derselbe Preis. Apps seien für viele Händler ein Instrument, Kunden besser kennenzulernen und genauer auf Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise. 

    Die Verbraucherschützer gehen auch gegen andere Händler vor. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es. Für Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.

    Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler – im besten Fall – treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Rabatte in Apps betrifft, sind die Verbraucher gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgeführten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.

    Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps

    Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine Händler-App, am häufigsten die von Lidl und Rewe. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48 Prozent kaufen deshalb andere Produkte als ursprünglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das Geschäft. „Die Händler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spürbar“, sagt NIQ-Marktforscher David Georgi.

    Rabatte: Die Details

    Die Apps standen zuletzt mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

    Bereits im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos. Verbraucher zahlten mit ihren Daten. Der vzbv will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.

    Quelle: Stern

  • App Rabatte Supermarkt: Diskriminierung durch Netto-?

    App Rabatte Supermarkt: Diskriminierung durch Netto-?

    App Rabatte Supermarkt: Sind exklusive Angebote in Supermarkt-Apps diskriminierend? Das Oberlandesgericht Bamberg verhandelt am heutigen Mittwoch über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Discounter Netto. Der Vorwurf: Kunden, die keine App nutzen können oder wollen, werden durch exklusive Rabatte benachteiligt.

    Rückruf-Info

    • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Netto
    • Stein des Anstoßes: Rabatt von 15 Prozent, nur über die Netto-App einlösbar
    • Vorwurf: Diskriminierung von Menschen ohne Smartphone oder App-Nutzung
    • Weitere Prozesse gegen Penny und Lidl geplant

    Sind app rabatte im Supermarkt diskriminierend?

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) argumentiert, dass exklusive app rabatte im Supermarkt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Menschen mit Behinderungen, ältere oder jüngere Personen könnten benachteiligt werden, da sie oft keinen Zugang zu entsprechenden Geräten oder Apps haben. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont: „Der Verbraucheralltag ist teuer genug. Jeder sollte von Rabatten profitieren können.“

    Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern oder beseitigen. Im Kontext der Supermarkt-Apps argumentiert der vzbv, dass die exklusiven Rabatte eine indirekte Diskriminierung darstellen, da bestimmte Bevölkerungsgruppen von ihrer Nutzung ausgeschlossen sind.

    Der Fall Netto vor dem Oberlandesgericht Bamberg

    Konkret geht es um eine Unterlassungsklage des vzbv gegen den Discounter Netto (Az. 3 UKl 16/25 e). Wie Stern berichtet, hatte Netto in einem Prospekt einen Extra-Rabatt von 15 Prozent beworben, der nur über die App eingelöst werden konnte.

    📌 Hintergrund

    Der Handelsverband Deutschland (HDE) argumentiert, dass grundsätzlich für alle Kunden derselbe Preis gelte. Apps seien für viele Händler ein Instrument, um Kunden besser kennenzulernen und genauer auf Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise.

    Symbolbild zum Thema App Rabatte Supermarkt
    Symbolbild: App Rabatte Supermarkt (Bild: Picsum)

    Weitere Verfahren gegen Penny und Lidl

    Neben Netto plant der vzbv weitere rechtliche Schritte gegen andere Handelsketten. Im April beginnt ein Prozess gegen Penny, im September ein weiterer gegen Lidl. Der Fokus liegt zunächst auf Discountern, da dort besonders preissensible Kunden einkaufen.

    Warum konzentriert sich der vzbv auf Discounter?

    Die Verbraucherschützer begründen ihre Strategie damit, dass in Discountern besonders preissensible Kunden einkaufen. Für Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig. Exklusive app rabatte im Supermarkt könnten diese Kunden unverhältnismäßig stark benachteiligen.

    📊 Zahlen & Fakten

    Laut einer Umfrage befürworten 41 Prozent der Befragten exklusive Rabatte in Apps. Kritiker sehen darin jedoch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Einkaufen. (Lesen Sie auch: Wärmepumpe Erfahrungen: Was 20 Jahre Betrieb Wirklich…)

    Wie funktionieren die Bonus-Apps der Supermärkte?

    Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile, wie beispielsweise individuelle Rabatte oder Coupons. Im Gegenzug erhalten die Händler Daten über das Kaufverhalten der Kunden und können so ihr Angebot besser anpassen. Datenschützer warnen jedoch vor den Risiken der Datensammlung und -auswertung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für mehr Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten ein.

    Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet Diskriminierung im Zusammenhang mit Supermarkt-Apps?

    Diskriminierung bedeutet in diesem Fall, dass bestimmte Personengruppen, die keine Möglichkeit haben, die Supermarkt-Apps zu nutzen, von Rabattaktionen ausgeschlossen werden und somit benachteiligt sind.

    Welche Rolle spielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in diesem Fall?

    Der vzbv argumentiert, dass die exklusiven Rabatte in den Apps gegen das AGG verstoßen, da sie bestimmte Personengruppen aufgrund von Alter, Behinderung oder anderen Gründen benachteiligen könnten. (Lesen Sie auch: Schrottimmobilien Enteignung: Dürfen Kommunen Bald Enteignen)

    Welche Alternativen gibt es zu exklusiven App-Rabatten?

    Alternativen wären beispielsweise Rabattaktionen, die für alle Kunden zugänglich sind, unabhängig davon, ob sie eine App nutzen oder nicht. Dies könnte durch Coupons in Prospekten oder allgemeine Preisnachlässe erreicht werden.

    Wie können Verbraucher sich gegen Diskriminierung wehren?

    Verbraucher können sich an Verbraucherorganisationen wie den vzbv wenden oder sich bei den Supermärkten direkt beschweren. Sie können auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Informationen bietet auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. (Lesen Sie auch: Transmortale Vollmacht: Verweigern Banken die Akzeptanz)

    Detailansicht: App Rabatte Supermarkt
    Symbolbild: App Rabatte Supermarkt (Bild: Picsum)

    Welche Daten sammeln Supermarkt-Apps von ihren Nutzern?

    Supermarkt-Apps sammeln in der Regel Daten über das Kaufverhalten der Nutzer, wie beispielsweise welche Produkte gekauft werden, wann und wo eingekauft wird. Diese Daten können für personalisierte Werbung und Angebote genutzt werden.

    Illustration zu App Rabatte Supermarkt
    Symbolbild: App Rabatte Supermarkt (Bild: Picsum)