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Die Mütterrente ist ein zentrales Thema in der deutschen Rentenpolitik und betrifft Millionen von Müttern und Vätern, die Kinder erzogen haben. Mit Stand vom 13. Mai 2026 sind die Regelungen zur Mütterrente, insbesondere die geplanten Änderungen durch die Mütterrente III, von großer Relevanz für die Altersvorsorge zahlreicher Familien.
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern eine rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll die Nachteile ausgleichen, die Eltern durch Phasen der Kindererziehung bei ihrer Erwerbstätigkeit und damit bei ihren Rentenansprüchen erleiden. Die Diskussion um die Mütterrente spiegelt die gesellschaftliche Wertschätzung für die Erziehungsleistung wider und ist Gegenstand fortwährender politischer Debatten und Reformen.
Die Mütterrente ist ein umgangssprachlicher Begriff für die verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Rentenart, sondern um Zuschläge zur regulären Altersrente, die die Erziehungsleistung von Eltern würdigen sollen.
Die Geschichte der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht bis ins Jahr 1986 zurück, als das sogenannte „Babyjahr“ eingeführt wurde. Damals wurde für die Erziehung eines Kindes ein Versicherungsjahr angerechnet. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurden für nach dem 1. Januar 1992 geborene Kinder drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt. Allerdings blieb die Anerkennung für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, zunächst auf ein Jahr beschränkt, was zu einer Ungleichbehandlung führte.
Um diese Ungleichbehandlung abzumildern, wurde am 1. Juli 2014 die sogenannte Mütterrente I eingeführt. Sie erhöhte die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von einem auf zwei Jahre. Eine weitere Verbesserung folgte am 1. Januar 2019 mit der Mütterrente II, die die Anerkennung für diese Kinder auf zweieinhalb Jahre (30 Monate) ausweitete. Ziel dieser Reformen war es, die rentenrechtlichen Ansprüche älterer Mütter den jüngeren Jahrgängen anzugleichen und ihre Lebensleistung besser zu honorieren.
Grundsätzlich hat Anspruch auf die Mütterrente, wer Kinder erzogen hat und dabei rentenrechtlich relevante Kindererziehungszeiten nachweisen kann. Die genauen Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch VI (§ 56 SGB VI) geregelt. Die Erziehung muss dabei überwiegend im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt sein oder einer solchen gleichstehen.
Die Unterscheidung nach dem Geburtsjahr des Kindes ist für die Höhe der Mütterrente entscheidend:
Diese Regelung führt derzeit noch zu einer rentenrechtlichen Ungleichbehandlung, die durch die geplante Mütterrente III beseitigt werden soll.
Obwohl der Begriff „Mütterrente“ suggeriert, dass nur Mütter Anspruch haben, können auch Väter von dieser Leistung profitieren. Die Kindererziehungszeiten können dem Elternteil zugeordnet werden, der das Kind überwiegend erzogen hat. In der Regel wird die Anrechnung automatisch der Mutter zugesprochen. Wünscht der Vater die Anrechnung, ist eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Dies kann bis zu zwei Monate rückwirkend erfolgen.
Darüber hinaus können auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern Kindererziehungszeiten geltend machen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt lebte und von ihnen erzogen wurde.
Die Höhe der Mütterrente ergibt sich aus der Anzahl der angerechneten Rentenpunkte (offiziell Entgeltpunkte genannt) multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Ein Rentenpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in einem Kalenderjahr.
Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird ein Rentenpunkt gutgeschrieben, der dem Durchschnittsverdienst entspricht. Für vor 1992 geborene Kinder werden aktuell 2,5 Rentenpunkte angerechnet (was 2,5 Jahren Kindererziehungszeit entspricht), und für nach 1992 geborene Kinder 3 Rentenpunkte (3 Jahre Kindererziehungszeit).
Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert in Deutschland um 4,24 Prozent von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Diese Erhöhung ist auf die positive Lohnentwicklung zurückzuführen.
Um die zusätzliche monatliche Rente durch die Mütterrente zu berechnen, multipliziert man die Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert. Nehmen wir an, eine Mutter hat zwei Kinder, die vor 1992 geboren wurden, und ein Kind, das nach 1992 geboren wurde:
Mit dem ab 1. Juli 2026 gültigen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich eine zusätzliche monatliche Rente von:
8 Rentenpunkte * 42,52 Euro/Rentenpunkt = 340,16 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Rentenhöhe individuell variieren kann und von weiteren Faktoren abhängt.
Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Mütterrente erfolgt nicht immer automatisch. Wenn Sie noch keine Rente beziehen, müssen Sie in der Regel einen entsprechenden Rentenantrag stellen und die Kindererziehungszeiten nachweisen.
Für die Feststellung von Kindererziehungszeiten ist das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorgesehen. Es wird empfohlen, die Kontenklärung frühzeitig durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Erziehungszeiten korrekt im Rentenkonto erfasst sind. Eine Kontenklärung ist jederzeit kostenlos bei der DRV möglich.
Wenn Sie bereits Rente beziehen und Ihre Kindererziehungszeiten bereits gemeldet und im Rentenkonto verbucht wurden, ist ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente in der Regel nicht notwendig. Die Verbesserungen werden dann automatisch berücksichtigt.
Die politische Debatte um die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat zur Planung der Mütterrente III geführt. Das Bundeskabinett hat im August 2025 das Rentenpaket 2025 beschlossen, das unter anderem die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorsieht.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen auch für jedes vor 1992 geborene Kind drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden, wodurch die Unterscheidung zwischen vor und nach 1992 geborenen Kindern aufgehoben wird. Dies bedeutet einen zusätzlichen halben Rentenpunkt pro Kind, das vor 1992 geboren wurde.
Allerdings wird die Auszahlung der Mütterrente III voraussichtlich erst ab dem Jahr 2028 beginnen. Die Regelungen treten zwar bereits am 1. Januar 2027 in Kraft, doch aufgrund des hohen technischen Umsetzungsaufwands bei der Deutschen Rentenversicherung kommt es zu einer Verzögerung. Rentnerinnen und Rentner, die bereits 2027 anspruchsberechtigt sind, erhalten die Erhöhung von rund 20 Euro pro Monat rückwirkend als Nachzahlung.
Die Mütterrente ist seit ihrer Einführung ein Thema intensiver politischer und gesellschaftlicher Debatten. Während Befürworter die Anerkennung der Erziehungsleistung als wichtigen Schritt gegen Altersarmut von Frauen sehen, äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und des sogenannten „Gießkannenprinzips“.
Die Kosten für die Mütterrente III sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Dies wird als sachgerecht angesehen, da die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und keine Beitragszahlungen an die Rentenversicherung erfolgten. Trotz dieser Finanzierungszusage gibt es weiterhin Diskussionen über die Milliardenbelastung für den Bundeshaushalt und die Rentenversicherung. Der Sozialverband VdK fordert beispielsweise, dass die Mütterrente komplett aus Steuermitteln finanziert wird, um die Rentenkassen zu entlasten.
Einige politische Akteure, wie der JU-Chef Johannes Winkel, fordern im Kontext der anstehenden Rentenreformen, die Mütterrente erneut auf den Prüfstand zu stellen und kritisieren die Auszahlung nach dem Gießkannenprinzip. Demgegenüber betonen Politikerinnen der CSU und die bayerische Staatsregierung die Wichtigkeit der Mütterrente als Akt der Gerechtigkeit für die Lebensleistung der Mütter.
Die Mütterrente ist, als Bestandteil der Altersrente, nicht isoliert zu betrachten. Sie kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen und Rentenansprüche haben.
Die Mütterrente kann sich positiv auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken, da sich durch die zusätzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten die Hinterbliebenenrente erhöht. Allerdings kann eine höhere eigene Rente durch die Mütterrente im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente unter Umständen zu einer Kürzung der Witwenrente führen. Es ist daher ratsam, sich in solchen Fällen individuell beraten zu lassen.
Für Empfänger von Grundsicherung im Alter wird die Mütterrente vollständig als Einkommen angerechnet. Dies bedeutet, dass die Mütterrente zwar die Bruttorente erhöht, aber bei Bezug von Grundsicherung keine Nettoverbesserung des zur Verfügung stehenden Einkommens bewirkt, da die Grundsicherungsleistung entsprechend gekürzt wird.
Video: Rentenerhöhung 2026: Wie viel bleibt wirklich netto übrig? (Stand: 06.03.2026)
Die Mütterrente bleibt auch im Mai 2026 ein essenzieller Bestandteil des deutschen Rentensystems, der die Erziehungsleistung von Eltern anerkennt und ihre Altersvorsorge stärkt. Die bevorstehende Einführung der Mütterrente III ab 2027 markiert einen wichtigen Schritt zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Allerdings zeigen die Diskussionen um Finanzierung und Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, dass das Thema weiterhin komplex ist und individuelle Beratung, beispielsweise durch die Deutsche Rentenversicherung, unerlässlich bleibt. Für eine umfassende Altersvorsorge ist es zudem ratsam, über die gesetzliche Rente hinaus private Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
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Die deutsche Handball-Nationalmannschaft der Frauen hat am 8. April 2026 ihre beeindruckende Siegesserie in der handball frauen em qualifikation fortgesetzt. Das Team von Bundestrainer Markus Gaugisch besiegte Nordmazedonien auswärts mit 35:27 (19:14) und untermauerte damit seine Ambitionen für die Europameisterschaft 2026.

Die EM-Qualifikation dient dazu, die Teilnehmer für die Europameisterschaft im Handball der Frauen zu ermitteln. Die Teams werden in Gruppen eingeteilt, in denen sie in Hin- und Rückspielen gegeneinander antreten. Die besten Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich direkt für die EM-Endrunde. Für die deutschen Handballerinnen ist die erfolgreiche Qualifikation ein wichtiger Schritt, um sich mit den besten Teams Europas zu messen und um den Titel mitzuspielen. Die Europäische Handballföderation (EHF) organisiert den Wettbewerb. (Lesen Sie auch: IPTV in Deutschland 2026: Der umfassende Guide…)
Von Beginn an dominierten die deutschen Frauen das Spiel in Skopje. Bereits zur Halbzeit führte das DHB-Team mit 19:14. Auch in der zweiten Hälfte ließen die Deutschen nicht nach und bauten ihren Vorsprung kontinuierlich aus. Am Ende stand ein ungefährdeter 35:27-Erfolg zu Buche. Beste Torschützin der Partie war Nina Engel mit neun Treffern. Wie die Sportschau berichtet, war Engel trotz des Sieges nicht vollends zufrieden: „Es war jetzt nicht alles perfekt. Wir hatten ein paar Abstimmungsschwierigkeiten, vor allem in der Abwehr. Ich glaube, 27 Gegentore sind ein bisschen zu viel.“
Mit dem Sieg gegen Nordmazedonien bleiben die deutschen Handballerinnen in der laufenden EM-Qualifikation ungeschlagen. Es war bereits der fünfte Sieg im fünften Spiel. Zuvor hatte das DHB-Team bereits gegen die Ukraine, Israel und Nordmazedonien gewonnen. Durch die Erfolge haben sich die deutschen Frauen bereits vorzeitig für die EM 2026 qualifiziert, die in der Slowakei, Tschechien, Polen, Rumänien und der Türkei stattfinden wird. Das Re-Live des Spiels gegen Nordmazedonien ist in der ARD Mediathek verfügbar. (Lesen Sie auch: Tony Scott: "Top Gun: Maverick" zollt dem…)
Nach dem Auswärtsspiel in Nordmazedonien steht für die deutschen Handballerinnen noch ein Heimspiel gegen Belgien auf dem Programm. Die Partie findet am kommenden Sonntag (18 Uhr) im westfälischen Hamm statt. Für das DHB-Team geht es in erster Linie darum, die Qualifikationsphase mit einer weißen Weste zu beenden. Bundestrainer Markus Gaugisch wird die Partie aber sicherlich auch nutzen, um weitere taktische Varianten auszuprobieren und allen Spielerinnen Einsatzzeiten zu geben.
Die erfolgreiche handball frauen em qualifikation ist ein wichtiger Erfolg für den deutschen Handball. Sie zeigt, dass die Mannschaft auf einem guten Weg ist und das Potenzial hat, bei der EM 2026 eine wichtige Rolle zu spielen. Für die Spielerinnen ist die EM-Teilnahme eine große Chance, sich auf internationaler Ebene zu präsentieren und sich mit den besten Handballerinnen Europas zu messen. Die Qualifikation ist auch ein Verdienst der kontinuierlichen und guten Arbeit des Trainerteams um Markus Gaugisch. (Lesen Sie auch: Euphoria: Was Fans im April 2026 über…)
Die Europameisterschaft 2026 findet vom 3. bis 20. Dezember in der Slowakei, Tschechien, Polen, Rumänien und der Türkei statt. Für die deutschen Handballerinnen gilt es, sich optimal auf das Turnier vorzubereiten und die eigenen Stärken weiter auszubauen. Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung und einer guten taktischen Einstellung ist für das DHB-Team bei der EM einiges möglich. Ein realistisches Ziel ist das Erreichen des Halbfinales. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine intensive Vorbereitung notwendig. Neben der sportlichen Vorbereitung wird es auch wichtig sein, die Spielerinnen mental auf das Turnier einzustellen.

| Datum | Spiel | Ergebnis |
|---|---|---|
| 12.10.2025 | Deutschland – Ukraine | 33:20 |
| 15.10.2025 | Israel – Deutschland | 21:34 |
| 02.03.2026 | Deutschland – Nordmazedonien | 36:17 |
| 05.03.2026 | Ukraine – Deutschland | 24:29 |
| 08.04.2026 | Nordmazedonien – Deutschland | 27:35 |
| 11.04.2026 | Deutschland – Belgien | – |
Die Handball-Europameisterschaft der Frauen 2026 wird vom 3. bis 20. Dezember 2026 ausgetragen. Sie findet in fünf verschiedenen Ländern statt: der Slowakei, Tschechien, Polen, Rumänien und der Türkei. Dies ist eine Neuerung im Vergleich zu früheren Turnieren. (Lesen Sie auch: Caroline Beil: Karriere, Familie und aktuelle Projekte…)
Ja, die deutsche Handball-Nationalmannschaft der Frauen hat sich bereits vorzeitig für die EM 2026 qualifiziert. Dies gelang durch eine beeindruckende Siegesserie in der EM-Qualifikation, in der das Team alle bisherigen Spiele gewinnen konnte und sich somit einen Platz sicherte.
In der EM-Qualifikation trifft die deutsche Mannschaft auf die Ukraine, Israel, Belgien und Nordmazedonien. Gegen diese Teams bestreitet das DHB-Team jeweils ein Hin- und Rückspiel, um die Qualifikationsplätze für die Europameisterschaft 2026 auszuspielen. Das DHB-Team konnte sich erfolgreich durchsetzen.
Das nächste Heimspiel der deutschen Handballerinnen findet am kommenden Sonntag (11. April 2026) um 18 Uhr im westfälischen Hamm statt. Dort trifft das DHB-Team auf Belgien. Es ist das letzte Spiel der laufenden EM-Qualifikationsphase für die deutschen Frauen.
Zu den wichtigsten Spielerinnen im deutschen Nationalteam gehören unter anderem Rückraumspielerin Nina Engel, die im Spiel gegen Nordmazedonien mit neun Treffern überzeugte. Daneben gibt es weitere Leistungsträgerinnen, die eine wichtige Rolle im Team von Bundestrainer Markus Gaugisch spielen.


Neun Frauen wollen „Miss Germany“ werden. Mit einem Schönheitswettbewerb soll das Ganze nichts mehr zu tun haben. Im Finale stehen Unternehmerinnen, eine Biologin und eine Bundeswehr-Offizierin.
In den Bavaria Studios bei München wird am Samstag die neue „Miss Germany“ gewählt. Neun Frauen stehen im Finale des Wettbewerbs, darunter Unternehmerinnen, eine Biologin und eine Presseoffizierin der Bundeswehr. Sie setzten sich aus mehr als 2.600 Bewerberinnen durch, wie der Veranstalter, die Miss Germany Studios, mitteilte.
Gesucht: DAX-Vorständinnen statt Beauty-Influencerinnen
Inzwischen will die Verleihung, die im kommenden Jahr 100 Jahre alt wird, sich als Auszeichnung für Frauen verstanden wissen, „die Zukunft gestalten, entwickeln“ und in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Man suche „nicht nach den nächsten Beauty-Influencerinnen, sondern nach zukünftigen DAX-Vorständinnen und erfolgreichen Gründerinnen“, teilte der Veranstalter mit.
Neben der Biologin Amelie Reigl aus Würzburg, die menschliche Haut züchtet, um die Zahl der Tierversuche zu verringern, stehen mit den Unternehmerinnen Büsra Sayed aus Berlin und Amina Ben Bouzid aus Wiesbaden erstmals zwei Frauen im Finale, die Kopftuch tragen.
Die Kür findet am Vorabend des Weltfrauentags in einer Live-Show statt, die auf Sixx und dem Streaming-Portal Joyn ausgestrahlt wird. Eingebettet wird das Finale in ein sogenanntes „Empowering Festival“, bei dem es um Karriere, Austausch und Vernetzung gehen soll.
Amtierende „Miss Germany“ ist Ärztin
Die amtierende „Miss Germany“ ist die Ärztin Valentina Busik, die mit Künstlicher Intelligenz arbeitet und die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem voranbringen will. Sie hat einen Avatar entwickelt, der Tag und Nacht für jeden verständlich auf 40 Sprachen und Gebärdensprache medizinischen Fachjargon übersetzen soll.
Quelle: Stern