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  • Michel Peiry: „Sadist von Romont“ erhält keine Haftlockerung

    Michel Peiry: „Sadist von Romont“ erhält keine Haftlockerung

    Michel Peiry, der als „Sadist von Romont“ bekannt gewordene Straftäter, wird weiterhin keine begleiteten Ausgänge aus dem Gefängnis erhalten. Das Schweizer Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies Peirys Antrag ab. Der Entscheid wurde am Mittwoch veröffentlicht.

    Symbolbild zum Thema Michel Peiry
    Symbolbild: Michel Peiry (Bild: Picsum)

    Hintergrund zu Michel Peiry und seiner Verurteilung

    Michel Peiry erlangte in den 1980er Jahren traurige Berühmtheit, als er mehrere Morde beging, denen sexuelle Misshandlungen vorausgingen. Die Taten schockierten die Schweiz und führten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Peiry. Seit Mai 1987 befindet er sich ununterbrochen in Haft.

    Die Bezeichnung „Sadist von Romont“ rührt von der besonders grausamen Art der Verbrechen her. Peiry folterte und misshandelte seine Opfer, bevor er sie tötete. Die Details der Taten sind so verstörend, dass sie in der Öffentlichkeit kaum diskutiert werden.

    Aktuelle Entwicklung: Kein Ausgang für Michel Peiry

    Trotz seiner langen Haftzeit und seines mittlerweile fortgeschrittenen Alters von 67 Jahren, bleibt das Risiko einer erneuten Straffälligkeit laut Gericht hoch. Wie rts.ch berichtet, argumentierte das Bundesgericht, dass Peiry außerhalb des Gefängnisses erneut mit seinen Trieben konfrontiert würde. (Lesen Sie auch: Wetter österreich: Wettersturz in bringt Schnee bis…)

    Peiry hatte 2023 beantragt, begleitete Ausgänge zu erhalten. Dieser Antrag wurde jedoch von den zuständigen Behörden abgelehnt, zuletzt vom Kantonsgericht Wallis. Das Bundesgericht bestätigte nun diese Ablehnung. Das Gericht räumte zwar ein, dass Peiry sich während seiner Haftzeit grundsätzlich gut geführt habe, betonte jedoch das hohe Risiko, dass er bei einer Haftlockerung rückfällig werden könnte.

    Das Bundesgericht stützte seine Entscheidung auf Gutachten von Psychiatern, die Peiry weiterhin als gefährlich einschätzen. Die Gutachter argumentierten, dass Peiry eine tief verwurzelte sadistische Persönlichkeitsstörung habe, die sich auch nach Jahrzehnten der Haft nicht grundlegend geändert habe.

    Reaktionen und Einordnung des Urteils

    Die Entscheidung des Bundesgerichts wurde von Opferschutzorganisationen begrüßt. Sie betonten, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang habe und dass das Risiko einer erneuten Straffälligkeit bei Sexualstraftätern grundsätzlich hoch sei.

    Kritische Stimmen wiesen darauf hin, dass Peiry seit fast vier Jahrzehnten in Haft ist und dass eine Resozialisierung in diesem Zeitraum möglicherweise schwierig sei. Sie argumentierten, dass begleitete Ausgänge eine Möglichkeit gewesen wären, Peiry schrittweise an ein Leben in Freiheit heranzuführen und sein Verhalten außerhalb des Gefängnisses zu beobachten. Andere Experten argumentieren, dass eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung in bestimmten Fällen notwendig sei, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Tegut EDEKA: übernimmt Großteil der -Filialen: Das…)

    Die juristische Auseinandersetzung um Michel Peiry zeigt die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz der Gesellschaft und den Rechten des Einzelnen. Insbesondere bei Sexualstraftätern ist die Frage der Rückfallgefahr ein zentrales Thema, das bei der Entscheidung über Haftlockerungen berücksichtigt werden muss.

    Michel Peiry: Was bedeutet die Entscheidung?

    Die Ablehnung der Haftlockerung für Michel Peiry bedeutet, dass er weiterhin unter strengen Bedingungen im Gefängnis bleiben wird. Eine Entlassung auf Bewährung oder eine andere Form der Haftlockerung ist derzeit nicht in Sicht. Das Urteil des Bundesgerichts hat Signalwirkung für ähnliche Fälle. Es zeigt, dass die Schweizer Justiz bei Sexualstraftätern mit einer hohen Rückfallgefahr keine Kompromisse eingeht.

    Die Entscheidung des Bundesgerichts ist endgültig. Peiry hat keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.Angesichts der klaren Haltung des Bundesgerichts ist dies jedoch unwahrscheinlich.

    Detailansicht: Michel Peiry
    Symbolbild: Michel Peiry (Bild: Picsum)

    Der Fall Michel Peiry wird die Schweizer Justiz und Öffentlichkeit weiterhin beschäftigen. Er wirft grundlegende Fragen nach dem Umgang mit Schwerverbrechern, der Resozialisierung und dem Schutz der Bevölkerung auf. (Lesen Sie auch: Kathrin Marchand Langlauf: Eine Legende bei den…)

    Die lange Haftdauer von Michel Peiry verdeutlicht, wie schwerwiegend seine Verbrechen waren und wie tief sie das Vertrauen in die Gesellschaft erschüttert haben. Der Fall dient auch als Mahnung, dass die Bekämpfung von Gewalt und sexuellen Übergriffen weiterhin eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft ist.

    Weitere Informationen zum Schweizer Strafvollzug finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

    Ein ausführlicher Bericht über den Fall Peiry findet sich in den Archiven der Zeitung 24 Heures.

    Informationen über Sexualstraftäter und Rückfallprävention bietet Schweizerische Kriminalprävention. (Lesen Sie auch: Laura Privatstiftung: Benkos Vermögensbunker meldet)

    FAQ zu Michel Peiry

    Illustration zu Michel Peiry
    Symbolbild: Michel Peiry (Bild: Picsum)
  • Harvey Weinstein: Sexualstraftäter klagt über seine Haft

    Harvey Weinstein: Sexualstraftäter klagt über seine Haft

    Harvey Weinstein hat über seine Zeit hinter Gittern gesprochen und stellt sich dabei selbst als Opfer dar.

    Der verurteilte Sexualstraftäter Harvey Weinstein, 73, sitzt auf Rikers Island hinter Gittern. Mit dem „Hollywood Reporter“ sprach der 73-jährige ehemalige Hollywood-Mogul über seine Haftbedingungen im berüchtigten New Yorker Gefängnis. Demnach verbringt Weinstein fast den gesamten Tag alleine in seiner Zelle, weil er sich nicht unter seinen Mithäftlingen aufhalten will.

    „Ich verbringe fast die gesamte Zeit in meiner Zelle. Manchmal fahre ich kurz im Rollstuhl raus, um etwas Luft zu schnappen – aber nur für eine halbe Stunde. Meistens bin ich 23 Stunden am Tag eingeschlossen.“ Er habe lediglich zu seinen Wärtern, Anwälten und einigen Freunden Kontakt.

    Schlag ins Gesicht und Isolation

    Wenn er sich doch mal unter seinen Mithälftlingen aufhielte, fühle er sich „unter Belagerung“. Sie würden ihn angeblich um Geld anbetteln und sich wünschen, dass sein Star-Anwaltsteam auch ihre Fälle übernimmt. Einmal sei Weinstein auch mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden, als er es eilig hatte, an ein Telefon zu kommen.

    Er habe seinen Vordermann an den Knast-Telefonen gefragt, ob er fertig sei. Als Antwort erhielt er eine Faust ins Gesicht. Warum Weinstein seinen Vordermann drängelte, wird aus dem Interview nicht klar. „Er legte auf und schlug mich hart ins Gesicht. Ich fiel zu Boden, blutete überall. Ich war wirklich schlimm verletzt“, jammert Weinstein. Rikers Island sei schlicht „die Hölle“. Die Vorstellung, im Gefängnis zu sterben, bereite ihm „wahnsinnig Angst“.

    Ähnliches hatte der gefallene Filmproduzent schon im Januar bei einer Anhörung vor Gericht gesagt. Laut „Hollywood Reporter“ flehte er den Richter damals um „eine zweite Chance“ an. Seine Zeit im Gefängnis auf Rikers Island bezeichnete er damals als „seelenerdrückend“ und sprach von einem „langsamen Marsch in den Tod“. Der Richter zeigte sich davon unbeeindruckt, sagte: „Sie hatten einen fairen Prozess.“

    Hält sich selbst für unschuldig

    Im aktuellen Interview enthüllt Weinstein noch, dass seine zwei jüngsten Kinder den Kontakt zu ihm abgebrochen hätten. Über sein früheres Verhalten sagt er, Frauen gegenüber aufdringlich gewesen zu sein. Nach seiner eigenen Einschätzung hätte er mit seinem Verhalten aber keine Gesetze gebrochen.

    Weinstein wird sich ab dem 14. April erneut vor einem New Yorker Gericht verantworten müssen. Schon zum dritten Mal werden dann Vorwürfe der Schauspielerin mann-22216402.html?utm_campaign=alle-news&utm_medium=rssfeed“ title=“Jessica Mann“ class=“taxonomy-entity person“>Jessica Mann, 40, verhandelt. Weinstein war 2020 wegen der Vergewaltigung von Mann verurteilt worden, doch das Urteil wurde 2024 wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.

    Jury konnte sich 2025 nicht einigen

    Im darauffolgenden Wiederaufnahmeverfahren im Juni 2025 wurde der Miramax-Gründer zwar in einem Punkt des sexuellen Übergriffs schuldig gesprochen, doch in einem weiteren Anklagepunkt, der mutmaßlichen Vergewaltigung der Schauspielerin Mann, war es zu keinem Urteil gekommen. Der Vorsitzende der Jury hatte sich damals geweigert, die Beratungen fortzuführen, da er sich von anderen Geschworenen bedroht gefühlt habe. Schon damals sprachen sich die Staatsanwaltschaft und auch Mann für eine erneute Wiederaufnahme des Verfahrens aus. Weinstein sitzt derzeit in New York im Gefängnis, weil er in Kalifornien in einem weiteren Prozess zu 16 Jahren Haft verurteilt wurde.

    Quelle: Gala

  • Andrew Mountbatten-Windsor: Er feierte Jeffrey Epsteins Freilassung

    Andrew Mountbatten-Windsor: Er feierte Jeffrey Epsteins Freilassung

    Erneut beweist ein E-Mail-Verkehr, wie eng das Verhältnis zwischen Andrew Mountbatten-Windsor und Jeffrey Epstein offenbar tatsächlich war.

    Es sind Zeilen, die es in sich haben: Aus einem E-Mail-Wechsel, der am 30. Januar im Rahmen der sogenannten Epstein-Akten durch das US-Justizministerium der Öffentlichkeit zugänglich wurde, geht offenbar hervor, dass Andrew Mountbatten-Windsor, 66, die Entlassung des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953-2019) aus seinem Hausarrest im Jahr 2010 mit Begeisterung aufnahm. Unter anderem die britische „Daily Mail“ berichtet über den E-Mail-Verkehr.

    Am 24. Juli 2010 – nur wenige Tage, nachdem Epsteins einjähriger Hausarrest geendet hatte, – schrieb dieser demnach an zwei E-Mail-Empfänger mit den Bezeichnungen „The Duke“ und „ferg“: „Ich werde ab morgen in Paris sein.“ Laut des britischen Blatts handelte es sich bei den Empfängern um Andrew und seine Ex-Frau Sarah Ferguson, 66.

    Glückwünsche für einen Sexualstraftäter

    Andrews Antwort fiel offenbar herzlich aus: „Herzlichen Glückwunsch! DS hat mir gesagt, dass du seit gestern wieder raus darfst. Wie lange bleibst du in Paris? Ich bin ab dem 16. wieder in London. A“, heißt es vom Absender „The Duke“. Epstein antwortete daraufhin mit Geschäftsplänen und erwähnte den Milliardär Leon Black, der mit 20 Milliarden US-Dollar nach Deals suche.

    Andrew, der zu dieser Zeit auch Handelsbeauftragter Großbritanniens war, reagierte erneut überschwänglich, schrieb: „Wirklich sehr gute Nachrichten. Wenn du um den 16. herum in Paris bist, werde ich vorbeikommen, um dir zu deinem neuen Leben zu gratulieren! Und was die zu erledigenden Aufgaben angeht, habe ich mit DS einen klugen Kopf, der Dinge verwirklichen kann. Wir prüfen sogar Käufe von der Regierung in Höhe von jeweils bis zu 3 Milliarden Pfund.“

    Andrews historische Festnahme

    Andrew Mountbatten-Windsor war an seinem 66. Geburtstag verhaftet worden. Vorgeworfen wird dem jüngeren Bruder von König Charles III., 77, er habe während seiner Zeit als Handelsbeauftragter Großbritanniens sensible Informationen an Epstein weitergereicht. Am Abend des 19. Februar war er aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen worden. Während des Tages hatte es Durchsuchungen in Norfolk und Berkshire gegeben. Die Polizei wurde rund um seine alte und neue Bleibe, der Royal Lodge im Windsor Great Park und Wood Farm auf dem Landsitz Sandringham, gesichtet.

    Laut britischen Medien war König Charles III. angeblich nicht darüber unterrichtet worden, dass Andrew festgenommen werden sollte. „Ich habe mit tiefster Besorgnis die Nachricht über Andrew Mountbatten-Windsor und den Verdacht des Amtsmissbrauchs erfahren“, teilte der König nach der Festnahme in einer Erklärung mit. Charles betonte ausdrücklich, dass das Gesetz seinen Lauf nehmen müsse und der Palast den Ermittlern seine „volle und aufrichtige Unterstützung und Kooperation“ zusichere.

    Quelle: Gala