Schlagwort: Steuererklärung

  • Steuererklärung Fitnessstudio: Wie Sie

    Steuererklärung Fitnessstudio: Wie Sie

    Grundsätzlich können Arbeitnehmer Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben. Doch die Regeln sind kompliziert. Diese Tabelle verrät, ob Sie profitieren könnten.

    Symbolbild zum Thema Steuererklärung Fitnessstudio
    Symbolbild: Steuererklärung Fitnessstudio (Bild: Picsum)

    Der Staat wünscht sich gesunde Steuerzahler. Ja, wirklich. Denn das Einkommen fitter Arbeitnehmer bieten dem Fiskus auch künftig Aussicht auf Steuereinnahmen daraus. Wer Geld ausgeben muss, um Krankheiten behandeln zu lassen, kann daher im Steuerjargon „außergewöhnlich belastet“ sein. Aber wann ist man das? Und womit genau?

    Erste Voraussetzung: Die Kosten für Gesundung wurden von der Krankenkasse oder einer privaten Versicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen. Zweitens: Die Maßnahmen wurden von Ärzten oder Heilpraktikern verordnet: per Rezept oder Attest. Mündliche Empfehlungen wie etwa „Machen Sie mehr Sport“ oder „Ernähren Sie sich gesünder“ genügen nicht, um Ausgaben für Fitnessstudio oder Diätprodukte bei der Steuer abzusetzen. Auch die Kosten für rezeptfreie Schmerzmittel aus der Apotheke, etwa gegen Migräne, die Kassen oder Versicherer nicht erstatten, erkennt das Finanzamt allenfalls mit der entsprechenden ärztlichen Verordnung beziehungsweise einem Attest an. (Lesen Sie auch: Steuererklärung: Wie Sie Fitnessstudio und Medikamente von…)

    Grundsätzlich können folgende ärztlich verordnete oder attestierte Genesungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden:

    • Ärztliche Behandlungen
    • Heilbäder, Krankengymnastik
    • Rechnungen von Heilpraktikern oder Homöopathen
    • Medikamente und Zuzahlungen in der Apotheke
    • Medizinische Hilfsmittel
    • Krankenhausaufenthalte
    • Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus, Krankengymnastik etc.

    Für Arbeitnehmer kann es sich also durchaus lohnen, Rezepte, Atteste, Rechnungen und Quittungen für solche Aufwendungen, die sie innerhalb eines Jahres selbst bezahlt haben, zu sammeln. Die Maßnahmen müssen der Heilung einer Erkrankung dienen, sie erträglicher machen oder deren Folgen lindern.

    Steuererklärung: Fallbeispiel Fitnessstudio

    Unter Voraussetzungen können also – im Einzelfall – auch Kosten für ein Trainings- oder Fitnessstudio steuerlich geltend gemacht werden: Die Übungen müssen ärztlich verordnet, also medizinisch notwendig sein, und sie müssen von Fachpersonal, etwa Physiotherapeuten, angeleitet und überwacht werden. Und: Die Übungen müssen per Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Der Nachweis des Monatsbeitrags für ein Studio genügt nicht. Der Mitgliedsbeitrag in einem Reha-Verein, der seine Kurse in einem Fitnessstudio abhält, hat hingegen Chancen auf steuerliche Anerkennung – wenn die Mitgliedschaft ärztlich verordnet ist. (Lesen Sie auch: Steuererklärung Krankheitskosten: So Sparst Du mit Fitnessstudio)

    In der Steuerpraxis zeigt sich: Die Finanzämter prüfen mittlerweile sehr genau die medizinische Notwendigkeit und auch die Maßnahmen. Wenig Chancen auf Anrechenbarkeit haben zum Beispiel Kosten für alternative Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind. Ein Massagegerät lässt sich ebenfalls nicht absetzen, da es ein Heilmittel ist, das auch von Gesunden genutzt werden kann. Und auch Aufenthalte in Sanatorien oder Klimatherapie am Toten Meer haben in der Regel keine Chance auf steuerliche Anerkennung. In solchen und ähnlichen Fällen wird das Finanzamt Gutachten des Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einfordern.

    Damit nicht genug: Der Wunsch nach gesunden Steuerzahlern hat Grenzen. Der Gesetzgeber hat Einkommenslimits für außergewöhnliche Belastungen festgelegt. Anders gesagt: Krankheitskosten sind bis zu einer gewissen Höhe zumutbar, also steuerlich nicht wirksam.

    Detailansicht: Steuererklärung Fitnessstudio
    Symbolbild: Steuererklärung Fitnessstudio (Bild: Picsum)

    Wer also als kinderloser Single mehr als 51.130 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, muss außergewöhnliche Belastungen, darunter Krankheitskosten, in Höhe von bis zu sieben Prozent davon, also mindestens rund 3.580 Euro, selbst tragen. Diese sogenannten zumutbaren Belastungen sind für Steuerzahler mit Kindern geringer. Bevor man also den Aufwand rund um Belege und Nachweise betreibt, lohnt sich die individuelle Prozentrechnung: Kommen im Jahr höhere Kosten für außergewöhnliche Belastungen zusammen als die gesetzlich zumutbaren? Das können neben Krankheitskosten auch Pflege- und Kurkosten, behinderungsbedingte Kosten, Bestattungskosten und unter Umständen auch die nicht versicherungsgedeckten Wiederbeschaffungskosten für Hausrat sein – etwa nach einem Wohnungsbrand. (Lesen Sie auch: Steuererklärung Krankheitskosten: So Sparen Sie bei Arzt…)

    Es zeigt sich: Das deutsche Einkommensteuerrecht trägt stellenweise sozialstaatliche Züge. Für Arbeitnehmerhaushalte, die es in einem Jahr besonders hart trifft, kann in Summe die Grenze der zumutbaren Belastungen durchaus überschritten sein – und damit ein finanzieller Ausgleich der Härte möglich. Das gilt vor allem für Menschen mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Doch es zeigt sich auch: Ohne Steuerberatung oder die Unterstützung durch die Lohnsteuerhilfevereine ist in solchen Fällen eine ordentliche Steuererklärung kaum zu machen.

    Ursprünglich berichtet von: Stern

    Illustration zu Steuererklärung Fitnessstudio
    Symbolbild: Steuererklärung Fitnessstudio (Bild: Picsum)
  • Steuererklärung Fitnessstudio: Wie Sie

    Steuererklärung Fitnessstudio: Wie Sie

    Grundsätzlich können Arbeitnehmer Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben. Doch die Regeln sind kompliziert. Diese Tabelle verrät, ob Sie profitieren könnten.

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    Symbolbild: Steuererklärung Fitnessstudio (Bild: Picsum)

    Der Staat wünscht sich gesunde Steuerzahler. Ja, wirklich. Denn das Einkommen fitter Arbeitnehmer bieten dem Fiskus auch künftig Aussicht auf Steuereinnahmen daraus. Wer Geld ausgeben muss, um Krankheiten behandeln zu lassen, kann daher im Steuerjargon „außergewöhnlich belastet“ sein. Aber wann ist man das? Und womit genau?

    Erste Voraussetzung: Die Kosten für Gesundung wurden von der Krankenkasse oder einer privaten Versicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen. Zweitens: Die Maßnahmen wurden von Ärzten oder Heilpraktikern verordnet: per Rezept oder Attest. Mündliche Empfehlungen wie etwa „Machen Sie mehr Sport“ oder „Ernähren Sie sich gesünder“ genügen nicht, um Ausgaben für Fitnessstudio oder Diätprodukte bei der Steuer abzusetzen. Auch die Kosten für rezeptfreie Schmerzmittel aus der Apotheke, etwa gegen Migräne, die Kassen oder Versicherer nicht erstatten, erkennt das Finanzamt allenfalls mit der entsprechenden ärztlichen Verordnung beziehungsweise einem Attest an. (Lesen Sie auch: Steuererklärung: Wie Sie Fitnessstudio und Medikamente von…)

    Grundsätzlich können folgende ärztlich verordnete oder attestierte Genesungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden:

    • Ärztliche Behandlungen
    • Heilbäder, Krankengymnastik
    • Rechnungen von Heilpraktikern oder Homöopathen
    • Medikamente und Zuzahlungen in der Apotheke
    • Medizinische Hilfsmittel
    • Krankenhausaufenthalte
    • Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus, Krankengymnastik etc.

    Für Arbeitnehmer kann es sich also durchaus lohnen, Rezepte, Atteste, Rechnungen und Quittungen für solche Aufwendungen, die sie innerhalb eines Jahres selbst bezahlt haben, zu sammeln. Die Maßnahmen müssen der Heilung einer Erkrankung dienen, sie erträglicher machen oder deren Folgen lindern.

    Steuererklärung: Fallbeispiel Fitnessstudio

    Unter Voraussetzungen können also – im Einzelfall – auch Kosten für ein Trainings- oder Fitnessstudio steuerlich geltend gemacht werden: Die Übungen müssen ärztlich verordnet, also medizinisch notwendig sein, und sie müssen von Fachpersonal, etwa Physiotherapeuten, angeleitet und überwacht werden. Und: Die Übungen müssen per Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Der Nachweis des Monatsbeitrags für ein Studio genügt nicht. Der Mitgliedsbeitrag in einem Reha-Verein, der seine Kurse in einem Fitnessstudio abhält, hat hingegen Chancen auf steuerliche Anerkennung – wenn die Mitgliedschaft ärztlich verordnet ist. (Lesen Sie auch: Steuererklärung Krankheitskosten: So Sparst Du mit Fitnessstudio)

    In der Steuerpraxis zeigt sich: Die Finanzämter prüfen mittlerweile sehr genau die medizinische Notwendigkeit und auch die Maßnahmen. Wenig Chancen auf Anrechenbarkeit haben zum Beispiel Kosten für alternative Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind. Ein Massagegerät lässt sich ebenfalls nicht absetzen, da es ein Heilmittel ist, das auch von Gesunden genutzt werden kann. Und auch Aufenthalte in Sanatorien oder Klimatherapie am Toten Meer haben in der Regel keine Chance auf steuerliche Anerkennung. In solchen und ähnlichen Fällen wird das Finanzamt Gutachten des Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einfordern.

    Damit nicht genug: Der Wunsch nach gesunden Steuerzahlern hat Grenzen. Der Gesetzgeber hat Einkommenslimits für außergewöhnliche Belastungen festgelegt. Anders gesagt: Krankheitskosten sind bis zu einer gewissen Höhe zumutbar, also steuerlich nicht wirksam.

    Detailansicht: Steuererklärung Fitnessstudio
    Symbolbild: Steuererklärung Fitnessstudio (Bild: Picsum)

    Wer also als kinderloser Single mehr als 51.130 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, muss außergewöhnliche Belastungen, darunter Krankheitskosten, in Höhe von bis zu sieben Prozent davon, also mindestens rund 3.580 Euro, selbst tragen. Diese sogenannten zumutbaren Belastungen sind für Steuerzahler mit Kindern geringer. Bevor man also den Aufwand rund um Belege und Nachweise betreibt, lohnt sich die individuelle Prozentrechnung: Kommen im Jahr höhere Kosten für außergewöhnliche Belastungen zusammen als die gesetzlich zumutbaren? Das können neben Krankheitskosten auch Pflege- und Kurkosten, behinderungsbedingte Kosten, Bestattungskosten und unter Umständen auch die nicht versicherungsgedeckten Wiederbeschaffungskosten für Hausrat sein – etwa nach einem Wohnungsbrand. (Lesen Sie auch: Steuererklärung Krankheitskosten: So Sparen Sie bei Arzt…)

    Es zeigt sich: Das deutsche Einkommensteuerrecht trägt stellenweise sozialstaatliche Züge. Für Arbeitnehmerhaushalte, die es in einem Jahr besonders hart trifft, kann in Summe die Grenze der zumutbaren Belastungen durchaus überschritten sein – und damit ein finanzieller Ausgleich der Härte möglich. Das gilt vor allem für Menschen mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Doch es zeigt sich auch: Ohne Steuerberatung oder die Unterstützung durch die Lohnsteuerhilfevereine ist in solchen Fällen eine ordentliche Steuererklärung kaum zu machen.

    Ursprünglich berichtet von: Stern

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    Symbolbild: Steuererklärung Fitnessstudio (Bild: Picsum)
  • Steuererklärung für Rentner: Was Sie jetzt wissen müssen

    Steuererklärung für Rentner: Was Sie jetzt wissen müssen

    Die Steuererklärung ist für viele Rentner ein Thema, das oft Unsicherheit auslöst. Müssen sie überhaupt eine abgeben? Welche Unterlagen sind notwendig? Und was hat sich in den letzten Jahren geändert? Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte hilft, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Symbolbild zum Thema Steuererklaerung
    Symbolbild: Steuererklaerung (Bild: Picsum)

    Hintergrund: Steuerpflicht für Rentner

    Lange Zeit galt die Rente für viele als weitgehend steuerfreies Einkommen. Doch mit der Reform der Alterseinkünftebesteuerung hat sich die Situation grundlegend geändert. Immer mehr Rentner fallen unter die Steuerpflicht. Das bedeutet, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Betrag wird jährlich angepasst und lag 2024 beispielsweise bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete.

    Aktuelle Entwicklung: Welche Bescheinigungen sind nicht mehr nötig?

    Einige Erleichterungen gibt es jedoch auch. Wie die Main-Post berichtet, müssen Rentner bestimmte Bescheinigungen nicht mehr zwingend für ihre Steuererklärung beantragen. Dies betrifft beispielsweise die Vorlage bestimmter Rentenbescheinigungen, da die Daten bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Das bedeutet weniger Aufwand für die Betroffenen. (Lesen Sie auch: Samet Yilmaz: Kiels designierter Oberbürgermeister im Fokus…)

    Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass Rentner selbst aktiv werden müssen. Das Finanzamt schickt keine automatische Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Viele Rentner gehen fälschlicherweise davon aus, dass sich die Behörde meldet, sobald eine Steuererklärung erforderlich ist. Diese Annahme kann jedoch zu Problemen führen, wie Gegen Hartz IV betont. Wer seine Pflichten übersieht, riskiert Nachforderungen und möglicherweise sogar Strafen.

    Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

    Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

    • Die Höhe der Rente
    • Weitere Einkünfte (z.B. aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträgen oder einem Nebenjob)
    • Der Rentenfreibetrag (der Teil der Rente, der steuerfrei bleibt)
    • Persönliche Umstände (z.B. Familienstand, Kinder)

    Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Auch die Finanzämter bieten Beratungen an. (Lesen Sie auch: Steiermark intensiviert Wirtschaftsbeziehungen mit China)

    Der Rentenfreibetrag: Ein wichtiger Faktor

    Der Rentenfreibetrag ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Steuerlast. Er wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt dann in dieser Höhe bestehen. Allerdings sinkt der Prozentsatz des steuerfreien Rentenanteils mit jedem neuen Rentnerjahrgang. Wer beispielsweise 2005 in Rente ging, hatte einen höheren Freibetrag als jemand, der 2020 in Rente gegangen ist.

    Keine Steuererklärung als Rentner abgeben: Drohen Strafen?

    Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen. Wie ka-news berichtet, drohen Strafen, wenn Rentner pflichtwidrig keine Steuererklärung abgeben. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Was bedeutet das für Rentner? / Ausblick

    Die Steuererklärung bleibt für viele Rentner ein wichtiges Thema. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den geltenden Bestimmungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gute Nachricht ist, dass einige bürokratische Hürden abgebaut wurden und bestimmte Bescheinigungen nicht mehr zwingend vorgelegt werden müssen. Dennoch gilt: Eigenverantwortung ist gefragt, denn das Finanzamt meldet sich nicht automatisch. (Lesen Sie auch: Riza Tamer: Rıza mit 40 Jahren gestorben)

    Detailansicht: Steuererklaerung
    Symbolbild: Steuererklaerung (Bild: Picsum)

    Überblick: Wichtige Änderungen in der Rentenbesteuerung

    Die folgende Tabelle zeigt einige wichtige Änderungen in der Rentenbesteuerung der letzten Jahre:

    Jahr Änderung Auswirkung
    2005 Reform der Alterseinkünftebesteuerung Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils
    2020 Anhebung des Grundfreibetrags Entlastung von Geringverdienern
    2023 Weitere Anhebung des Grundfreibetrags Zusätzliche Entlastung von Rentnern mit geringem Einkommen

    Weitere Informationen und Unterstützung

    Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Steuererklärung können sich Rentner an folgende Stellen wenden:

    Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

    Illustration zu Steuererklaerung
    Symbolbild: Steuererklaerung (Bild: Picsum)
  • Steuererklärung Krankheitskosten: So Sparst Du mit Fitnessstudio

    Steuererklärung Krankheitskosten: So Sparst Du mit Fitnessstudio

    Wer Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen möchte, kann unter Umständen Steuern sparen. Allerdings sind die Regeln komplex und es gibt einige Voraussetzungen zu beachten, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Steuererklärung Krankheitskosten steht dabei im Mittelpunkt.

    Symbolbild zum Thema Steuererklärung Krankheitskosten
    Symbolbild: Steuererklärung Krankheitskosten (Bild: Picsum)

    Das Wichtigste in Kürze

    • Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
    • Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen wurden und ärztlich verordnet sind.
    • Auch Kosten für Fitnessstudios können unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden.
    • Sammeln Sie alle relevanten Belege, wie Rezepte, Atteste und Rechnungen.

    Welche Krankheitskosten sind absetzbar?

    Grundsätzlich können Arbeitnehmer bestimmte Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Dies umfasst beispielsweise Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heilpraktiker, medizinische Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapeuten. Wichtig ist, dass die Maßnahmen der Heilung, Linderung oder dem Erträglicher-Machen einer Krankheit dienen.

    💡 Wichtig zu wissen

    Der Staat unterstützt gesunde Steuerzahler. Ausgaben zur Behandlung von Krankheiten können daher unter Umständen steuerlich abgesetzt werden. (Lesen Sie auch: DJH Jahresbilanz 2025: Familien Sparen bei Jugendherbergen)

    Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

    Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen dürfen die Kosten nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung übernommen worden sein. Zum anderen müssen die Maßnahmen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet worden sein, idealerweise durch ein Rezept oder ein Attest. Mündliche Empfehlungen reichen nicht aus.

    Fitnessstudio und Steuererklärung: Geht das?

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten für ein Fitnessstudio steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Übungen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind. Zudem müssen sie von qualifiziertem Fachpersonal, wie beispielsweise Physiotherapeuten, angeleitet und überwacht werden. Wichtig ist auch, dass die entsprechenden Leistungen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Der reine Monatsbeitrag für ein Fitnessstudio reicht nicht aus. Wie Stern berichtet, könnte der Mitgliedsbeitrag in einem Reha-Verein, der seine Kurse in einem Fitnessstudio abhält, eher Chancen auf Anerkennung haben.

    Welche Belege sind wichtig?

    Arbeitnehmer sollten alle Rezepte, Atteste, Rechnungen und Quittungen für selbst bezahlte Gesundheitsausgaben sammeln. Diese Belege dienen als Nachweis für die entstandenen Kosten und müssen bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden. (Lesen Sie auch: Eterna Insolvent: Hemdenhersteller stellt Betrieb Endgültig)

    Fallbeispiel: Außergewöhnliche Belastungen

    Ein Steuerzahler hat im Laufe des Jahres Krankheitskosten in Höhe von 3.580 Euro selbst getragen, da die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht übernommen hat. Seine zumutbare Eigenbelastung liegt bei 51.130 Euro Jahreseinkommen bei 6 Prozent. Übersteigt er diese Grenze, kann er die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

    📌 Hintergrund

    Die zumutbare Eigenbelastung ist ein individueller Wert, der vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Sie wird vom Finanzamt berechnet und bestimmt, welcher Teil der Krankheitskosten selbst getragen werden muss.

    Handlungsempfehlung

    Prüfen Sie, welche Krankheitskosten Sie im Laufe des Jahres selbst getragen haben und ob diese die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Sammeln Sie alle relevanten Belege und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein. So können Sie möglicherweise Ihre Steuerlast reduzieren. (Lesen Sie auch: Kündigung Wegen Krankheit: Was ist Wirklich erlaubt?)

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Medikamente kann ich steuerlich absetzen?

    Absetzbar sind grundsätzlich nur die Kosten für Medikamente, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verschrieben wurden. Auch rezeptfreie Medikamente können berücksichtigt werden, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Verordnung eingenommen werden.

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    Symbolbild: Steuererklärung Krankheitskosten (Bild: Picsum)

    Was gilt bei Fahrtkosten zum Arzt?

    Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder zur Therapie können ebenfalls als Krankheitskosten geltend gemacht werden. Hierfür können Sie entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Kilometerpauschale ansetzen. Dokumentieren Sie die Fahrten sorgfältig.

    Kann ich auch Kosten für alternative Behandlungsmethoden absetzen?

    Kosten für alternative Behandlungsmethoden, wie beispielsweise Homöopathie, können abgesetzt werden, wenn sie von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt und verordnet wurden. Informieren Sie sich vorab, welche Leistungen anerkannt werden. (Lesen Sie auch: Arbeitszeitbetrug Homeoffice: Geständnis eines Betrügers)

    Was passiert, wenn meine Krankenkasse einen Teil der Kosten erstattet hat?

    Wenn Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten erstattet hat, können Sie nur den selbst getragenen Anteil als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Reichen Sie in diesem Fall auch die Erstattungsnachweise der Krankenkasse mit ein.

    Gibt es eine Bagatellgrenze für Krankheitskosten?

    Nein, eine feste Bagatellgrenze für Krankheitskosten gibt es nicht. Allerdings wirkt sich die zumutbare Eigenbelastung mindernd aus, da nur die Kosten abgesetzt werden können, die diese Grenze übersteigen.

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