Schlagwort: Urteil Spirituosenrecht

  • Noch nichts rechtskräftig: Urteil: kein Whiskey-Label ohne Whiskey

    Noch nichts rechtskräftig: Urteil: kein Whiskey-Label ohne Whiskey

    Darf ich nahezu alkoholfreie Alternativen zu urteil-020426/“ title=“Noch nichts rechtskräftig: Urteil: kein Whiskey-Label ohne Whiskey“>Whiskey, Rum oder Gin mit diesen Namen bezeichnen? Ein Start-up hat es getan. Der Spirituosenverband hat geklagt. Nun gibt es ein Urteil.

    Nur, wenn auch wirklich Whiskey, Gin oder Rum drin sind, dürfen Getränke auch mit Whiskey, Gin oder Rum bezeichnet werden. Das entschied der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg und bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. Neu ist: Auch die Bezeichnung „American Malt“ ist für nahezu alkoholfreie Getränke verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde.

    In dem Fall geht es dem Gericht zufolge um ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit nur rund 0,3 Prozent Alkoholgehalt als Alternative zu klassischen Spirituosen anbietet.

    Bezeichnung verstößt gegen Spirituosenverordnung

    Bezeichnet hatte es diese mit den Slogans „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“, wie das Gericht mitteilte. Zudem sei bei den Produktbeschreibungen von einer „alkoholfreie Alternative zu“ oder „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der entsprechenden Spirituose die Rede gewesen. Der „This is not Whiskey“ habe zudem noch den Zusatz „American Malt“ gehabt.

    Geklagt hatte der Verband der Spirituosenindustrie. Er machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen die EU-Spirituosenverordnung geltend.

    Wie schon das Landgericht im Juli vergangenen Jahres gab auch das Oberlandesgericht dem Spirituosenverband Recht. Zugleich wurde das Start-up nun in zweiter Instanz auch zur Unterlassung der Bezeichnung „American Malt“ verurteilt, da es sich nach Auffassung des Senats um eine nach der Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey handele.

    Was Sie über Whiskey wissen müssen

    Beide Parteien waren gegen das Landgerichtsurteil (Az. 416 HKO 51/24) in Berufung gegangen.

    Quelle: Stern

  • Whiskey Label Urteil: Klare Regeln für Fast Alkoholfreie Drinks

    Whiskey Label Urteil: Klare Regeln für Fast Alkoholfreie Drinks

    Whiskey Label Urteil: Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie „Whiskey“, „Rum“ oder „Gin“ beworben werden dürfen, wenn sie diese Spirituosen auch tatsächlich enthalten. Das Urteil betrifft insbesondere nahezu alkoholfreie Alternativen.

    Steckbrief: Verband der Spirituosenindustrie
    Vollständiger Name Verband der Spirituosenindustrie
    Gründung Nicht öffentlich bekannt
    Sitz Nicht öffentlich bekannt
    Ziele Wahrung der Interessen der Spirituosenindustrie
    Bekannt durch Klagen gegen irreführende Produktbezeichnungen
    Aktuelle Projekte Verfolgung von Rechtsverstößen gegen die EU-Spirituosenverordnung
    Wohnort Nicht öffentlich bekannt
    Partner/Beziehung Nicht öffentlich bekannt
    Kinder Nicht öffentlich bekannt
    Social Media Nicht öffentlich bekannt

    Was besagt das Whiskey Label Urteil genau?

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte ein Urteil, wonach die Bezeichnung von Getränken mit Spirituosen-Namen wie Whiskey, Gin oder Rum unzulässig ist, wenn diese nicht die entsprechenden Spirituosen enthalten. Dies gilt auch für Zusätze wie „American Malt“ bei nahezu alkoholfreien Getränken, da dies als unzulässige Anspielung auf Whiskey gewertet wird.

    Symbolbild zum Thema Whiskey Label Urteil
    Symbolbild: Whiskey Label Urteil (Bild: Picsum)

    Hintergrund des Urteils

    Wie Stern berichtet, ging es in dem Fall um ein Start-up, das Getränke mit einem Alkoholgehalt von lediglich 0,3 Prozent als Alternative zu klassischen Spirituosen vermarktet. Diese wurden mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“ beworben. Zudem wurde in den Produktbeschreibungen von „alkoholfreien Alternativen zu“ oder „auf Basis von“ gesprochen. Der „This is not Whiskey“ trug zusätzlich den Zusatz „American Malt“.

    Steckbrief

    • Das Urteil betrifft die Kennzeichnung von alkoholfreien Alternativen zu Spirituosen.
    • Geklagt hatte der Verband der Spirituosenindustrie.
    • Das Start-up warb mit Slogans wie „This is not Whiskey“.
    • Das Gericht sah einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung.

    Die Klage des Spirituosenverbands

    Der Verband der Spirituosenindustrie klagte gegen das Start-up und machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Er argumentierte, dass die Bezeichnung der Produkte gegen die EU-Spirituosenverordnung verstoße. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht gaben dem Verband Recht. (Lesen Sie auch: Noch nichts rechtskräftig: Urteil: kein Whiskey-Label ohne…)

    Die Entscheidung des Gerichts

    Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Bezeichnung „American Malt“ eine unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt. Damit wurde das Start-up in zweiter Instanz auch zur Unterlassung dieser Bezeichnung verurteilt. Das Aktenzeichen des zugrundeliegenden Landgerichtsurteils lautet Az. 416.

    Revision zugelassen

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde. Es bleibt also abzuwarten, wie die nächste Instanz in dieser Sache entscheiden wird. Die EU-Spirituosenverordnung soll Verbraucher vor Irreführung schützen und sicherstellen, dass Spirituosenbezeichnungen nur für Produkte verwendet werden, die den entsprechenden Standards entsprechen. Die Verordnung definiert klar, welche Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Spirituosen gestellt werden.

    Verweis auf Originalquelle

    Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von Stern. (Lesen Sie auch: Deutsche Telekom Aktie Dividende: und Aktienrückkauf)

    Verband der Spirituosenindustrie im Einsatz für fairen Wettbewerb

    Der Verband der Spirituosenindustrie setzt sich für einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung der EU-Spirituosenverordnung ein. Auf der Webseite des Verbandes finden sich weitere Informationen zu den Zielen und Aufgaben des Verbandes. Durch die Klage gegen das Start-up wollte der Verband sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch irreführende Produktbezeichnungen getäuscht werden.

    Vorname Nachname privat: Was ist aktuell über [sie/ihn] bekannt?

    Über das Privatleben der beteiligten Parteien, insbesondere der Verantwortlichen des Start-ups und der Vertreter des Verbands der Spirituosenindustrie, ist aktuell nichts öffentlich bekannt. Es liegen keine Informationen zu Beziehungen, Familienstand oder Wohnorten vor. Beide Parteien konzentrieren sich in ihrer öffentlichen Kommunikation auf die geschäftlichen Aspekte des Rechtsstreits.

    Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten die Auseinandersetzung auch weiterhin vorrangig über ihre Rechtsanwälte und gegebenenfalls über Pressemitteilungen führen werden. Persönliche Details oder private Einblicke sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. (Lesen Sie auch: Schoko Osterhase Teurer: Warum Sind Sie Dieses…)

    Detailansicht: Whiskey Label Urteil
    Symbolbild: Whiskey Label Urteil (Bild: Picsum)

    Auch in den sozialen Medien finden sich keine Hinweise auf private Details der beteiligten Personen. Die Profile der Unternehmen und des Verbandes dienen primär der Information über Produkte, Branchennews und rechtliche Entwicklungen.

    Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet das Whiskey Label Urteil für Konsumenten?

    Das Urteil soll sicherstellen, dass Konsumenten nicht durch irreführende Bezeichnungen getäuscht werden und beim Kauf von Spirituosen-Alternativen klar erkennen können, ob diese tatsächlich die entsprechenden Spirituosen enthalten.

    Welche Produkte sind von dem Urteil betroffen?

    Betroffen sind vor allem nahezu alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen wie Whiskey, Rum oder Gin, die mit den entsprechenden Namen beworben werden, obwohl sie die jeweiligen Spirituosen nicht oder nur in sehr geringen Mengen enthalten. (Lesen Sie auch: Dieselpreise Aktuell: Rekordhoch Erreicht, Was Bedeutet das?)