Schlagwort: Wettbewerbsrecht

  • Strabag Kartellstrafe: muss Rekord- von 146 Millionen Euro

    Strabag Kartellstrafe: muss Rekord- von 146 Millionen Euro

    Der österreichische Baukonzern Strabag kartellstrafe muss eine Rekordstrafe von 146 Millionen Euro zahlen. Das Wiener Kartellgericht ahndete damit die Beteiligung des Unternehmens an einem Baukartell, das zwischen 2002 und 2017 öffentliche und private Aufträge im Hoch- und Tiefbau betraf. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte die Erhöhung der Strafe beantragt, nachdem neue Ermittlungen ergeben hatten, dass die Strabag nicht vollständig zur Aufklärung des Kartells beigetragen hatte. Die BWB bezeichnete das Baukartell als das „größte Kartell der zweiten Republik“.

    Symbolbild zum Thema Strabag Kartellstrafe
    Symbolbild: Strabag Kartellstrafe (Bild: Picsum)

    Hintergrund: Das Baukartell in Österreich

    Ein Baukartell ist eine illegale Absprache zwischen Bauunternehmen, um den Wettbewerb auszuschalten und Preise zu manipulieren. Im konkreten Fall des nun geahndeten Kartells sollen sich die beteiligten Firmen gegenseitig Aufträge zugeschanzt und Preisabsprachen getroffen haben. Ziel war es, den Wettbewerb zu unterbinden und höhere Preise durchzusetzen. Solche Kartelle schaden nicht nur öffentlichen und privaten Auftraggebern, sondern auch der gesamten Volkswirtschaft. Die Aufdeckung des Baukartells in Österreich erfolgte nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2017 durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Ermittlungen zogen sich über Jahre hin und führten zu zahlreichen Verfahren gegen beteiligte Unternehmen.

    Strabag verliert Kronzeugenstatus

    Ursprünglich hatte die Strabag im Verfahren gegen das Baukartell den Status eines Kronzeugen. Dieser Status wird Unternehmen gewährt, die maßgeblich zur Aufklärung eines Kartells beitragen. Im Gegenzug erhalten sie eine geringere Strafe oder werden ganz von einer Strafe befreit. Im Fall der Strabag wurde der Kronzeugenstatus jedoch aberkannt, da spätere Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) neue Hinweise ans Licht brachten, die zeigten, dass die Strabag nicht alle relevanten Informationen preisgegeben hatte. Laut derStandard.at bedeutet die Aberkennung des Kronzeugenstatus eine massive Erhöhung der bereits 2021 gegen die Strabag verhängten Strafe von rund 45 Millionen Euro. (Lesen Sie auch: Strabag: Rekordstrafe von 146 Millionen Euro)

    Die aktuelle Entscheidung des Kartellgerichts

    Das Wiener Kartellgericht hat nun entschieden, die Strafe für die Strabag auf 146 Millionen Euro zu erhöhen. Dies ist die höchste Kartellstrafe, die jemals in Österreich verhängt wurde. Die bisher höchsten Strafen mussten die Billa-Mutter REWE (70 Mio. Euro) und der Baukonzern Porr (62,4 Mio. Euro) zahlen, wie der ORF berichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Strabag hat jedoch bereits angekündigt, die Aufstockung der Strafzahlung zu akzeptieren. Damit will das Unternehmen ein weiteres langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

    Reaktionen und Einordnung

    Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) begrüßte die Entscheidung des Kartellgerichts. BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf bezeichnete das Baukartell als das „größte Kartell der zweiten Republik“ und betonte, dass mit dem Ende des Strabag-Verfahrens alle Baukartellverfahren abgeschlossen seien. Insgesamt belaufen sich die verhängten Kartellstrafen laut Harsdorf auf knapp 300 Millionen Euro. Die Strabag selbst erklärte in einer Aussendung, dass sie die Aufstockung der Strafzahlung akzeptiere. Man habe sich „zu diesem Settlement nach eingehender Bewertung der Sach- und Rechtslage entschieden“.

    Auswirkungen und Ausblick

    Die hohe Kartellstrafe dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Strabag haben. Zum einen belastet die Zahlung die finanzielle Situation des Unternehmens. Zum anderenImage-Verlust für den Konzern. Es ist zu erwarten, dass die Strabag in Zukunft verstärkt auf Compliance und Kartellrechtskonformität achten wird, um ähnliche Verstöße zu vermeiden. Für die österreichische Bauwirtschaft insgesamt dürfte die Aufdeckung des Baukartells und die Verhängung hoher Strafen ein Warnsignal sein. Es zeigt, dass Kartellrechtsverstöße nicht toleriert werden und empfindliche Konsequenzen haben können. (Lesen Sie auch: Federico Valverde: Uruguays Hoffnungsträger für die WM…)

    Die Rolle der Kronzeugenregelung

    Die Aberkennung des Kronzeugenstatus der Strabag wirft auch ein Schlaglicht auf die Bedeutung und die Risiken der Kronzeugenregelung. Einerseits kann die Kronzeugenregelung dazu beitragen, Kartelle aufzudecken und zu zerschlagen, da sie Unternehmen einen Anreiz bietet, mit den Behörden zu kooperieren. Andererseits zeigt der Fall Strabag, dass Unternehmen, die den Kronzeugenstatus in Anspruch nehmen, verpflichtet sind, vollständig und wahrheitsgemäß zur Aufklärung beizutragen. Andernfalls droht der Verlust des Kronzeugenstatus und eine höhere Strafe.

    Strabag Kartellstrafe: Was bedeutet das für die Zukunft?

    Die Strabag Kartellstrafe in Höhe von 146 Millionen Euro ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Kartellrechtsverstöße in Österreich nicht geduldet werden. Die Strafe soll abschreckende Wirkung haben und andere Unternehmen davon abhalten, ähnliche illegale Praktiken anzuwenden. Für die Strabag selbst bedeutet die Strafe einen erheblichen finanziellen Schaden und einen Imageverlust.Analysten gehen davon aus, dass die Strabag ihre Compliance-Maßnahmen verstärken und in Zukunft noch stärker auf die Einhaltung des Kartellrechts achten wird.

    Detailansicht: Strabag Kartellstrafe
    Symbolbild: Strabag Kartellstrafe (Bild: Picsum)

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    Illustration zu Strabag Kartellstrafe
    Symbolbild: Strabag Kartellstrafe (Bild: Picsum)
  • Datenschutz und Wettbewerb: Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage

    Datenschutz und Wettbewerb: Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage

    Wenn iPhone-Nutzer zum ersten Mal eine App öffnen, können sie ihr verbieten, Aktivitäten bei anderen Diensten zu erfassen. Die Werbewirtschaft sieht sich dadurch unfair benachteiligt.

    Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte apple-4540504.html“ title=“Apple“ class=“taxonomy-entity organization“>Apple die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland durch das Bundeskartellamt untersagen lassen. Die Vorschläge von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamtes seien nicht geeignet, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt auszuräumen, erklärten die fünf Dachverbände der Branche. 

    Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten über apps-6268662.html“ title=“Apps“ class=“taxonomy-entity keyword“>Apps und Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen (tracken) dürfen. Beim ersten Start einer App werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Anbieter zu erfassen. Viele Anwender lehnen das ab. Seit der Ankündigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche und unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta.

    Bedenken beim Bundeskartellamt

    Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren gegen Apple an, obwohl das Amt den Datenschutz begrüßt. Die Behörde warf Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen. Eigene Apple-Dienste dagegen – wie der App Store oder Apple News – seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene Daten einfacher nutzen.

    Problematisch empfanden die Kartellwächter auch die Gestaltung der Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Außerdem bemängelte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.

    Apple im Überblick

    Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab

    Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben. 

    Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen abzulehnen und „den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden.“ Zudem müsse „ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld“ verhängt werden, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole.

    Quelle: Stern