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Rente mit 63: Wer Früher in kann und Was Gilt

Michelle Möhring Michelle Möhring 4. April 2026 3 Min. Lesezeit 376 Aufrufe 0

Vorzeitig Schluss machen: Die Rente mit 63 – was Sie wissen müssen

Die Rente mit 63, also der abschlagsfreie Renteneintritt für langjährig Versicherte, ist in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr aktuell. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters verschiebt sich auch die Altersgrenze für diese Form der Frührente. Wer kann also früher in Rente gehen und welche Voraussetzungen gelten?

Symbolbild zum Thema Rente Mit 63
Symbolbild: Rente Mit 63 (Bild: Picsum)

Kurz-Analyse

  • Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist faktisch zur Rente mit 65 geworden.
  • 45 Versicherungsjahre sind Voraussetzung für den abschlagsfreien Bezug.
  • Abschläge beim Renteneintritt mit 63 sind weiterhin möglich.
  • Die genauen Regelungen hängen vom Geburtsjahr ab.
AKTIEN: Keine Aktienindizes oder Einzelwerte im Artikel genannt.

Die „Rente mit 63“ wird zur Rente mit 65

Ursprünglich bezeichnete die „Rente mit 63“ den abschlagsfreien Renteneintritt für Menschen mit 45 Versicherungsjahren. Als diese Regelung 2012 eingeführt wurde, lag das reguläre Renteneintrittsalter noch bei 65 Jahren. Besonders langjährig Versicherte konnten somit ab dem 63. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. (Lesen Sie auch: Rente Mit 63: Wer Früher geht, Verschenkt…)

Mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre stieg auch das Alter für die „Rente mit 63“. Zunächst erfolgte die Anhebung in Monatsschritten, später in Zweimonatsschritten. Wer 1961 geboren wurde, kann frühestens mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1964 beginnt diese Frührente erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. Somit ist aus der „Rente mit 63“ faktisch eine „Rente mit 65“ geworden.

Wer kann mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen?

Um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wie sie offiziell heißt, in Anspruch nehmen zu können, müssen 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt dabei verschiedene Zeiten: (Lesen Sie auch: Renteneintrittsalter Tabelle: Wann Sie mit Welchen Abzügen…)

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Beiträge für Minijobs, sofern diese zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden.
📌 Hintergrund

Laut Stern wird die Rente mit 63 oft als Frührente bezeichnet, obwohl es sich um eine reguläre Altersrente handelt, die lediglich unter bestimmten Voraussetzungen früher in Anspruch genommen werden kann.

Früher in Rente gehen – mit Abschlägen

Auch wenn die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht mehr für alle möglich ist, besteht weiterhin die Option, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Allerdings müssen in diesem Fall Abschläge in Kauf genommen werden. Wie hoch diese Abschläge ausfallen, hängt von der individuellen Rentenhöhe und dem Zeitpunkt des Renteneintritts ab. (Lesen Sie auch: Vorzeitig in Rente: So Gelingt der Frühe…)

Was bedeutet das für Anleger?

Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, kann die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge erhöhen. Wer plant, vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu treten, sollte die entstehende Rentenlücke frühzeitig berechnen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese zu schließen. Eine diversifizierte Anlagestrategie kann dabei helfen, das benötigte Kapital aufzubauen.

Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. (Lesen Sie auch: Rentenirrtümer Aufgedeckt: Wie Sie Wirklich Ihre Rente…)

Detailansicht: Rente Mit 63
Symbolbild: Rente Mit 63 (Bild: Picsum)

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter der „Rente mit 63“?

Die „Rente mit 63“ bezeichnete ursprünglich die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, sofern man 45 Versicherungsjahre vorweisen konnte. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters hat sich diese Altersgrenze jedoch verschoben.