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  • Schneller planen und Bauen: „Vorfahrt für Wohnungsbau“

    Schneller planen und Bauen: „Vorfahrt für Wohnungsbau“

    Die Bundesbauministerin weiß: Regeln und Vorschriften können Bauherren zur Verzweiflung treiben und Behörden lähmen. Künftig soll es schneller gehen. Die Kommunen haben allerdings einen Einwand.

    Symbolbild zum Thema Schneller Planen
    Symbolbild: Schneller Planen (Bild: Picsum)

    Wer einen Wohnblock oder ein eigenes Häuschen bauen will, soll künftig schneller ans Ziel kommen. Das Bundeskabinett hat ein neues Baugesetzbuch auf den Weg gebracht, das die kommunale Planung beschleunigen und Wohnungsbau in Gebieten mit Knappheit bevorzugen soll. Verfahren sollen digitalisiert, verkürzt und durchsichtiger werden. Zudem sollen Kommunen neue Hebel gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen und sie bei „extremem Missbrauch“ sogar enteignen können. 

    Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verwies bei der Vorstellung der Novelle auf die zuletzt schwachen Zahlen beim Wohnungsbau. 2025 waren nur noch knapp 207.000 Einheiten fertiggestellt worden. Dies sei „ein Arbeitsauftrag“, auch wenn Krisen und Kriege die Lage verschärft hätten, sagte die SPD-Politikerin. „Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht in Schockstarre verfallen, wir müssen die Dinge anpacken, die wir beeinflussen können.“ 

    Die Baugesetzgebung sei dabei ein zentraler Hebel, sagte Hubertz. An vielen Stellen seien Regelungen zu kompliziert und zu langsam. Das sogenannte Upgrade des Regelwerks mache „die Bauplanung in Deutschland schneller, digitaler, schlanker und flexibler“. Der Entwurf geht nun ins Parlament und soll laut Hubertz möglichst zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.  (Lesen Sie auch: Schon Chef: Schon 2027: Ex-VW- Diess will…)

    Vorrang für Wohnungsbau 

    Das Baugesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden – zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Neu ist, dass Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein „überragendes öffentliches Interesse“ für den Wohnungsbau erklären können. Dieser habe damit „Vorfahrt“, sagte Hubertz. Sie räumte aber ein, dass immer noch Konflikte mit anderen besonders wichtigen Zielen entstehen könnten, so etwa mit Verteidigung oder dem Ausbau erneuerbarer Energien. 

    Straffere Umweltprüfung 

    Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll nach Angaben aus dem Bauministerium künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können – heute dauere das oft fünf, manchmal auch 15 Jahre, sagte Hubertz.  (Lesen Sie auch: Rohölverarbeitung verkauft: BP)

    Dafür soll die Umweltprüfung schneller werden. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert werde von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter hochgesetzt, sagte Hubertz. Das sei eine „richtig, richtig große Erleichterung“. 

    Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. Dafür sollen Antragsteller immer transparent einsehen können, wo ihr Vorhaben bei den Behörden gerade steht. 

    Vorkaufsrecht für Kommunen 

    Gegen sogenannte Schrottimmobilien – gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden – sollen Städte und Gemeinden leichter vorgehen können. Sie sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und „Instandsetzungsgebote“ aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden.  (Lesen Sie auch: Rohölverarbeitung verkauft: BP)

    Detailansicht: Schneller Planen
    Symbolbild: Schneller Planen (Bild: Picsum)

    Nicht durchsetzen konnte Hubertz ihre Idee, Kommunen ein Vorkaufsrecht einzuräumen, wenn ihnen Immobiliengeschäfte von Kriminellen oder Extremisten bekannt werden. Innerhalb der Bundesregierung habe es „vielfältige Einwände“ gegeben, deshalb stehe das nun nicht mehr im Entwurf, sagte die Sozialdemokratin. 

    Kommunen warnen vor falschen Erwartungen 

    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagierte grundsätzlich positiv. Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Verbandspräsident Ralph Spiegler der „Rheinischen Post“. Er kritisierte jedoch, dass Kommunen eine Frist von nur zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren vorgegeben werde. Das sei praxisfremd und wecke falsche Erwartungen. 

    Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten“, erklärte der Verband.  (Lesen Sie auch: Kein Geld verschenken: Fünf Tricks für mehr…)

    Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer Bauindustrie, betonte, Hubertz habe den richtigen Weg eingeschlagen, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Der Bau müsse wieder zur Konjunkturlokomotive werden und dafür brauche es „Lust auf Bauen“. 

    Die Linke bezweifelt, dass die Novelle zu bezahlbarem Wohnraum führe. Vielmehr sei zu befürchten, dass eine Schieflage zugunsten von Investoren gegenüber demokratischen Mitspracherechten und dem Umweltschutz entstehe, sagte Bauexpertin Katalin Gennburg.

    Ursprünglich berichtet von: Stern

    Illustration zu Schneller Planen
    Symbolbild: Schneller Planen (Bild: Picsum)
  • Schrottimmobilien Enteignung: Dürfen Kommunen Bald Enteignen

    Schrottimmobilien Enteignung: Dürfen Kommunen Bald Enteignen

    Um den Wohnungsbau anzukurbeln, plant Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) eine Novelle des Baugesetzbuchs. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Möglichkeit der Schrottimmobilien Enteignung, um Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben und den Verfall von Gebäuden zu verhindern.

    Symbolbild zum Thema Schrottimmobilien Enteignung
    Symbolbild: Schrottimmobilien Enteignung (Bild: Picsum)

    Auf einen Blick

    • Neues Baugesetzbuch soll Planung und Genehmigung beschleunigen.
    • Kommunen sollen bei angespanntem Wohnungsmarkt Wohnungsbau Vorrang einräumen können.
    • Umweltprüfungen sollen gestrafft werden, um Bauprojekte zu beschleunigen.
    • Städte und Gemeinden sollen mehr Möglichkeiten erhalten, gegen Verwahrlosung von Immobilien vorzugehen, bis hin zur Enteignung.

    Schrottimmobilien Enteignung: Was sind die Pläne?

    Bundesbauministerin Verena Hubertz will das Baugesetzbuch umfassend ändern. Städte und Gemeinden sollen mehr rechtlichen Spielraum bekommen, um schneller Wohnungen zu planen und zu bauen. Ein Instrument, das dabei zum Einsatz kommen könnte, ist die Enteignung von sogenannten Schrottimmobilien. Gemeint sind damit Gebäude, die von Eigentümern vernachlässigt werden oder dem Verfall preisgegeben sind. Wie Stern berichtet, sollen die Kommunen hier neue Hebel erhalten. (Lesen Sie auch: Transmortale Vollmacht: Verweigern Banken die Akzeptanz)

    Warum diese Änderungen im Baurecht?

    Ziel der geplanten Änderungen ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen und lebenswertere Städte zu schaffen. Die Bauleitplanung soll künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können. Bisher dauern solche Verfahren oft zehn bis 15 Jahre. Zu Jahresbeginn war bereits der sogenannte „Bauturbo“ in Kraft getreten, eine bis 2030 befristete „Experimentierklausel“, die den Wohnungsbau ebenfalls beschleunigen soll. Die nun folgenden Vorschläge sollen ein umfassenderes „Upgrade“ des Baugesetzbuches darstellen.

    Wie sollen Umweltprüfungen beschleunigt werden?

    Um die Verfahren zu beschleunigen, sollen Umweltprüfungen gestrafft werden. Es müsse einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen, erklärte Hubertz. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert des beschleunigten Verfahrens soll von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche hochgesetzt werden. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. (Lesen Sie auch: Handel: Metsola sieht Weg für Umsetzung des…)

    📌 Politischer Hintergrund

    Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen. Die geplanten Änderungen im Baugesetzbuch sollen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

    Was bedeutet das für Bürger?

    Die geplanten Änderungen im Baugesetzbuch könnten für Bürgerinnen und Bürger verschiedene Auswirkungen haben. Zum einen könnten Bauprojekte schneller realisiert werden, was zu einer größeren Auswahl an Wohnungen führen könnte. Zum anderen könnten Kommunen stärker gegen den Verfall von Immobilien vorgehen, was das Wohnumfeld verbessern könnte. Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Bürgerbeteiligung. Durch die Beschleunigung von Umweltprüfungen und die Straffung der Bürgerbeteiligung könnten Umweltbelange und die Interessen der Anwohner weniger berücksichtigt werden. (Lesen Sie auch: Festgefahrener Tarifkonflikt: Lufthansa macht neuen Vorschlag zu…)

    Wie können sich Bürger an der Planung beteiligen?

    Die Bürgerbeteiligung soll zwar gestrafft, aber nicht abgeschafft werden. Künftig soll sie digital und nur noch einstufig ablaufen. Das bedeutet, dass Bürger ihre Einwände und Anregungen online einreichen können. Ob dies tatsächlich zu einer effektiven Beteiligung führt, bleibt abzuwarten. Kritiker befürchten, dass eine digitale Beteiligung nicht alle Bevölkerungsgruppen erreicht und dass die Qualität der Beteiligung leidet, wenn sie nur noch in einem Schritt erfolgt.

    Detailansicht: Schrottimmobilien Enteignung
    Symbolbild: Schrottimmobilien Enteignung (Bild: Picsum)

    Wie geht es weiter?

    Die Pläne von Bauministerin Hubertz müssen noch in der Regierung abgestimmt und dann im Bundestag beraten und beschlossen werden. Es ist daher noch offen, in welcher Form die Änderungen tatsächlich in Kraft treten werden. Es ist zu erwarten, dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Diskussionen und Änderungen kommen wird. Insbesondere die Frage der Enteignung von Schrottimmobilien dürfte kontrovers diskutiert werden. (Lesen Sie auch: Sparkasse Wertpapiere: Angriff auf Neo-Broker Gestartet?)

    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist für die Gesetzgebung in diesem Bereich zuständig. Die FDP hat bereits Bedenken gegen die Pläne geäußert. Sie befürchtet, dass die Enteignung von Schrottimmobilien einen zu starken Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt. Die Grünen hingegen unterstützen die Pläne grundsätzlich, fordern aber gleichzeitig einen stärkeren Fokus auf den Klimaschutz im Baubereich. Wie die Deutsche Presse Agentur (dpa) meldet, wird mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.

    Illustration zu Schrottimmobilien Enteignung
    Symbolbild: Schrottimmobilien Enteignung (Bild: Picsum)